
Antwort 27.03.2006 von Walter Weiblen PBC
Sehr geehrter Herr Bischoff,

Sehr geehrter Herr Bischoff,

Sehr geehrter Herr Sohns,
erst vor kurzem ist ein Bürgerentscheid in Waiblingen, an dem ich aktiv
mitbeteiligt war leider gescheiter.Nach bayrischem Recht wäre der Entscheit

Eine deutlichverbesserte Bürgerbeteiligung liegt mir sehr am Herzen. In der Tat haben die Vorschriften zum Quorum in § 21 der GemO oftmals einen Verhinderungscharakter. M.E.
Sehr geehrter Herr Sohns,