Antwort 29.09.2005 von Bernd Reinert CDU
Sehr geehrter Herr Strebel,
die Dauer eines Parteiausschlussverfahrens richtet sich ggf. nach der Zahl der Instanzen, die von einem der Beteiligten angerufen werden - hier kann man keine Antwort in Monaten oder anderen Zeiträumen geben.