Antwort 16.10.2007 von Farid Müller BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Es muss auch dargelegt werden, dass dieser Fehler Auswirkungen auf das Wahlergebnis hatte. Meines Ermessens nach dürften diese Wahl-Anfechtungsregeln analog auf eine Volksabstimmung anwendbar sein. Das bedeutet: Ja, Fehler sind erkennbar. (...)