Antwort 28.11.2024 von Johann Wadephul CDU
Die Frage über den Besitz von Nuklearwaffen ist durch entsprechende internationale Verträge geregelt. Hier ist allem voran, der Nukleare Nichtverbreitungsvertrag, auch Atomwaffensperrvertrag zu nennen.
Die Frage über den Besitz von Nuklearwaffen ist durch entsprechende internationale Verträge geregelt. Hier ist allem voran, der Nukleare Nichtverbreitungsvertrag, auch Atomwaffensperrvertrag zu nennen.
Nuklearwaffen sind ein wichtiger Teil unserer Sicherheitsarchitektur und der Abschreckung. Deutschland ist über die sogenannte Nukleare Teilhabe der NATO in dieses Konzept eingebunden und trägt hier einen Teil der Verantwortung.
Leider sind Volksabstimmungen auf Bundesebene zu einem solchen Thema im Grundgesetz nicht vorgesehen. Eine Leerstelle, die die Linke seit Jahren beklagt und gern gefüllt sehen würde beispielsweise durch die Einführung bundesweiter Volksabstimmungen.