Antwort 13.09.2024 von Kirsten Kappert-Gonther BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Paragraf 13b im Tierschutzgesetz ermöglicht es den Bundesländern, Katzenschutzverordnungen zu beschließen
Paragraf 13b im Tierschutzgesetz ermöglicht es den Bundesländern, Katzenschutzverordnungen zu beschließen
Meines Erachtens muss eine Überarbeitung unseres heute schon sehr guten Tierschutzgesetzes einen spürbaren Mehrwert für das Wohl unserer Heim-, Wild- und Nutztiere haben.
Mit dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz führte die Ampelregierung letztes Jahr erstmals ein staatliches Label für Lebensmittel tierischen Ursprungs ein.
Wie Sie sehen, gehen wir mit der Novelle des Tierschutzgesetzes große Schritte. Nach der Sommerpause beginnen die Beratungen zu dem Gesetz im Bundestag.