(...) Im Ergebnis kann sich in diesen Fällen die Durchführung des Versorgungsausgleichs für den Versorgungsträger positiv auswirken. Gilt für den Eintritt des Ruhestandes eine vorgezogene Altersgrenze, verlängert sich dadurch die durchschnittliche Dauer des Bezuges von Versorgungsleistungen. Diese Mehrbelastung für den Versorgungsträger entfällt teilweise, wenn ein solches Anrecht aufgrund des Versorgungsausgleichs geteilt wird und für den Ausgleichsberechtigten keine vorgezogene Altersgrenze gilt; denn dann muss er für den Zeitraum zwischen dem Erreichen vorgezogenen Altersgrenze und dem Erreichen der regulären Altersgrenze an den Ausgleichspflichtigen nur noch Leistungen erbringen, die der Hälfte des Ehezeitanteils des Anrechts entsprechen, während der Ausgleichsberechtigte für diesen Zeitraum aus dem übertragenen Anrecht keine Rentenleistungen fordern kann. (...)
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(...) Das Problem besteht darin, dass nur ein Viertel der Abgeordneten ein Normenkontrollverfahren einleiten dürfen. Die gesamte Opposition verfügt nur über ein Fünftel der Abgeordneten. Noch haben wir nicht durchgesetzt, dass wir dieses Recht trotzdem erhalten. (...)
(...) ich bin nicht der Auffassung, dass unser Rentensystem und damit der Generationenvertrag gescheitert seien. Ganz im Gegenteil. (...)
(...) Meiner Meinung nach ist es wichtig, die Debatte über Ansprüche von Sozialleistungen von EU-Bürgern sachlich zu führen und Zuwanderer nicht unter Generalverdacht zu stellen. (...) Damit wird die Möglichkeit geschaffen, sich in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren und eben nicht dauerhaft auf Sozialleistungen angewiesen zu sein. (...)
(...) der Übergangsregelungen für ausgewählte Länder) hat nicht zu einer höheren Arbeitslosigkeit geführt. Im Gegenteil: Der deutsche Arbeitsmarkt profitiert von diesen Zuwanderern, weil hier in vielen Branchen Fachkräfte fehlen. (...)