Antwort 21.09.2009 von Ursula von der Leyen CDU
(...) der Barunterhalt eines Kindes muss in der Regel von dem Elternteil aufgebracht werden, der nicht mit dem Kind zusammenlebt (§ 1606 Abs. 3 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]). (...)
(...) der Barunterhalt eines Kindes muss in der Regel von dem Elternteil aufgebracht werden, der nicht mit dem Kind zusammenlebt (§ 1606 Abs. 3 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]). (...)
(...) Ich bin sicher, je mehr es gesellschaftliche Realität wird, das sich Väter in den Familien gleichermaßen um Erziehung kümmern, desto weniger wird es Fälle geben in denen die Richter automatisch eher zur Mutter tendieren. Um so eine Gleichstellung auch in der Familienpolitik zu erreichen hat die SPD einiges in Sachen Väterpolitik getan. Wir haben beispielsweise das Elterngeld eingeführt und damit dafür gesorgt, dass Familien nach der Geburt eines Kindes ihren Lebensstandard halten können. (...)
Sehr geehrter Herr Groß,