(...) Dies ist zum einen der Tatsache geschuldet, dass diese Erlaubnisse zum Umgang mit Explosivstoffen berechtigen, zum anderen von Explosivstoffen schon bei der bloßen Aufbewahrung eine ungleich höhere Gefahr ausgeht als von konfektionierter Munition. Daher ist im gewerblichen wie im nichtgewerblichen Bereich die fachliche Qualifikation für viele Arten des Umgangs mit Explosivstoffen kontinuierlich zu erneuern, die Menge des zu erwerbenden Explosivstoffs (wozu auch das Treibladungspulver zählt) wird beschränkt, die höchstzulässige Erwerbsmenge unterliegt Einschränkungen und über die Verwendung sind Nachweise zu führen. Abweichend von den Regelungen des Waffenrechts liegt die Altersgrenze für die Erteilung einer Wiederladererlaubnis bei 21 Jahren. (...)
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(...) Da ich schon einmal zum Thema Kinderpornographiebekämpfungsgesetz Stellung genommen habe, möchte ich Sie auf meine Antwort auf die Abgeordnetenwatch-Anfrage von Herrn Fachinger vom 22. Mai dieses Jahres verweisen. (...)
(...) das Zitat hat so seine Richtigkeit. Ich bin der Ansicht, dass der Eurodistrikt ein europäisches Sondergebiet nach Vorbild des US-amerikanischen Hauptstadtdistrikts Washington D. C. (...)
(...) Die Änderung des Telemediengesetzes ist Teil des Gesetzentwurfs zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes, der vom Bundeskabinett am 14. Januar 2009 beschlossen wurde. (...)
(...) Frauen steht grundsätzlich der Zugang zu allen Verwendungen in der Bundeswehr offen. Die Soldatinnen leisten im Einsatz ebenso wie die Soldaten ihren Dienst in den jeweiligen Verwendungen. (...)
(...) Ziel ist es das alle Interessen berücksichtigt werden. Also den sicheren Schutz vor Amokschützen, wie auch die Interessen von Sportschützen und Jägern. (...)