(...) Es ist richtig, dass bei der Feststellung der Bedürftigkeit unter anderem der Rentenertrag aus der Kindererziehungszeit - also auch der sogenannten Mütterrente - auf die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angerechnet wird. Dies ist schon aus Gründen der Gleichbehandlung erforderlich. (...)
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
(...) vielen Dank für Ihre Frage, die ich im Namen von Frau Lötzsch vorläufig beantworten möchte. Wir haben noch im letzten Jahr die Bundesregierung gefragt, wie viele Frauen, die Mütterrente erhalten und gleichzeitig Witwenrente beziehen, von eventuellen Anrechnungen betroffen sind. Leider konnte uns die Bundesregierung keine Antwort darauf geben, da die Erhebung der dafür notwendigen Daten noch nicht möglich war. (...)
Sehr geehrter Herr Rieder,
(...) Ehemalige Mitglieder des Bundestages erhalten meines Erachtens keine Mittel für ihre jeweilige Altersvorsorge. Es entsteht entsprechend der Dauer der Mitgliedschaft im Bundestag nur ein Pensionsanspruch. Die Pension ist dann aber zu versteuern und wird erst ab einem bestimmten Alter ausgezahlt. (...)