Antwort 14.01.2025 von Renata Alt FDP
Menschenhandel muss stärker bekämpft und Zwang unterbunden werden. Prostituierte, die ihrer Tätigkeit selbstbestimmt nachgehen, darf dies nicht verboten werden.
Menschenhandel muss stärker bekämpft und Zwang unterbunden werden. Prostituierte, die ihrer Tätigkeit selbstbestimmt nachgehen, darf dies nicht verboten werden.
Darum ist es gut, dass wir im Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) eine entsprechende Evaluation zur umfassenden Bewertung seiner Auswirkungen vorgesehen haben.
Unser wichtigstes Anliegen ist, Menschenhandel zu verhindern sowie die sexuelle Selbstbestimmung und körperliche Integrität der Sexarbeiter:innen zu wahren.
Die Kollegin Harder-Kühnel hat die Postion der AfD zu Beginn des Jahres treffend zusammengefasst:
Freiwillige Prostitution von volljährigen Menschen ist in Deutschland grundsätzlich zulässig.