(...) Das Widerstandsrecht ist damit das letzte Mittel für eine nicht anders abwendbare Notstandssituation. Wie sie wissen, enthält das Grundgesetz neben dieser Ermächtigung zu Maßnahmen des zivilen Widerstandes zahlreiche weitere Vorkehrungen zur Wahrung unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung, die den Eintritt einer solchen Situation verhindern sollen und an deren Wirksamkeit ich keinen Zweifel habe. Die Erfahrungen aus der Zeit der Weimarer Verfassung haben uns gelehrt, dass die freiheitliche Demokratie aus sich heraus wehrhaft sein muss und zugleich vom Engagement der Bürgerinnen und Bürger im und für den demokratischen Staat lebt. (...)
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(...) ich bin durchaus der Meinung, dass es stimmig ist, als Bundestagsabgeordneter der „Friedensstadt“ Augsburg für die Einsätze unserer Bundeswehrsoldaten in Krisengebieten zu stimmen. Denn: Bei diesen Einsätzen handelt es sich in erster Linie um Friedens- und nicht um Kriegseinsätze. (...)
(...) ich halte die Verlängerung des OEF-Mandates für sinnvoll. (...) Es ist nicht einzusehen, warum Deutschland sich hier vor der Verantwortung drücken sollte. (...)
Sehr geehrter Herr Schleimer,
(...) Es ist ebenfalls nicht richtig, dass durch das BKAG Kompetenzen des Bundes „zum Nachteil der Länder“ ausgebaut würden. Die Länder bleiben weiterhin zuständig. (...)
(...) Die UN-Resolution 1816, die durch die UN-Resolution 1846 um weitere 12 Monate verlängert wurde, ermächtigt die internationale Gemeinschaft dazu, auch in den somalischen Hoheitsgewässern gegen Piraten vorzugehen. (...)