(...) Um die Sicherheitslage am Horn von Afrika mittelfristig zu verbessern, ist die Entsendung eines Flottenverbandes im Rahmen eines EU-Mandates geplant. Die Beteiligung an einer solchen EU-Mission wäre auch für die Bundesrepublik grundgesetzlich unproblematisch. (...)
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(...) Für die Bekämpfung gewöhnlicher Krimineller ist sie weder zuständig noch ausgebildet. (...) Im übrigen gilt auch: Für den Einsatz vor der Küste Somalias sollte es eine abgestimmte Vorgehensweise aller Staaten geben, am besten aufgrund einer internationalen Resolution. (...)
(...) die Bundesrepublik Deutschland wird sich militärisch an der EU-Operation gegen Piraterie vor den Küsten Somalias beteiligen. Wir werden allerdings niemals Weltpolizist. Wir sind nicht in der Lage, weltweit jegliches Unrecht zu unterbinden. (...)
Sehr geehrter Herr Schmidt,
(...) Das Gesetz sieht vor, dass die Betroffenen grundsätzlich nach Abschluss der Maßnahme darüber durch das Bundeskriminalamt unterrichtet werden. Dies ist in § 20 w des BKA-Gesetzes geregelt. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu Benachrichtigungspflichten bei heimlichen Maßnahmen werden damit umgesetzt. (...)