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(...) der Besitz und die Verwendung von sowie der Handel mit illegalen Schusswaffen sind in Deutschland verboten und werden entsprechend strafrechtlich verfolgt und geahndet. Gesetzesänderungen sind hier nicht notwendig, eventuelle Ermittlungs- und Vollzugsdefizite sind durch andere geeignete Maßnahmen, z.B. ausreichende Personal- und Sachmittelausstattung der zuständigen Behörden, zu beheben. (...)
(...) 1. Es entspricht der Rechtslage, dass Richter im Wege der Dienstaufsicht zur Einhaltung ihrer Dienstpflichten angehalten und ggf. Dienstvergehen geahndet werden können. (...)
(...) Ein induktiver Kausalzusammenhang zwischen legalem und illegalem Waffenbesitz besteht sicherlich nur begrenzt und vor allem dann, wenn legal besessene Waffen nicht sachgerecht aufbewahrt werden und Dritten zugänglich sind. (...)
(...) Ich möchte daher Eingangs noch einmal klarstellen, das Ziel der Änderungen des Waffengesetzes nach dem Amoklauf in Winnenden im Jahr 2009 war, insbesondere Jugendlichen den Zugang zu Waffen sowohl formal als auch materiell zu erschweren, die Regelungen der Aufbewahrung zu evaluieren sowie eine bessere Kontrolle und verschärfte Sanktion bei Verstößen gegen Aufbewahrungsvorschriften zu erreichen. Eine darüber hinausgehende Verschärfung des Waffenrechts sieht der Koalitionsvertrag nicht vor. (...)