(...) vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich lehne Kleidungsvorschriften an Schulen grundsätzlich ab. Schülerinnen und Schüler sollten selbst darüber entscheiden, welche Kleidung sie anziehen. (...)
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(...) Zu den Leistungsberechtigten gehören alle in §1 AsylbLG genannten Ausländer, auch jene, die lediglich eine Duldung nach § 60a des AsylbLG besitzen, oder „vollziehbar ausreisepflichtig sind, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist“. Für Leistungen an Flüchtlinge ohne Aufenthaltstitel gelten daher vergleichbare Grundlagen wie für Ausländer mit Aufenthaltstitel. In Berlin ist das Land für die Aufnahme, Unterbringung und Gewährung anderer existenzsichernder Leistungen an Asylbewerber sowie an andere nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständig. (...)
(...) Selbstverständlich gilt das Abkommen von Schengen noch, aber es wird permanent verletzt. Selbstverständlich sind alle Länder verpflichtet, Flüchtlinge aufzunehmen. Soweit ein Land mehr belastet ist als andere, müssten wenigstens die Kosten innerhalb der Europäischen Union gerecht verteilt werden. (...)
(...) da Sie meine persönliche Meinung interessiert: Ich bin eigentlich ein Freund der einheitlichen Schulkleidung, weil sie den um sich greifenden Markenwahn, der inzwischen für enormen sozialen Druck vor allem auf die finanziell schlechter gestellten Kinder und Jugendlichen sorgt, wenigstens an den Schulen beseitigt. Das Verbot von einzelnen Kleidungsstücken allerdings finde ich persönlich nur sehr schwer nachvollziehbar. (...)
(...) In Deutschland müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen; Parteien und Fraktionen dürfen sie nicht als Feld der Profilierung betrachten. In der Asyl- und Flüchtlingspolitik gibt es keine einfachen Lösungen. Viele einzelne Maßnahmen mit unterschiedlichem Zeithorizont und auf unterschiedlichen Ebenen sind erforderlich. (...)