Antwort 19.02.2015 von Edgar Franke SPD
(...) Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2001 die höhere Mindestbemessungsgrenze für Selbstständige als verfassungsgemäß bezeichnet. Damit ist sichergestellt, dass die grundsätzlich versicherungsfreien Selbständigen, wenn sie sich für eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden, einen angemessenen Beitrag zur Absicherung ihres Krankheitsrisikos leisten. (...)