(...) Der Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung ist nach meiner festen Überzeugung geeignet, die Arbeit dieser Partei empfindlich zu erschweren. Immerhin finanziert sich die NPD zu über 40 Prozent aus staatlichen Mitteln, die ihr nach derzeit geltender Rechtslage bedauerlicherweise zustehen. Dass ein solcher Ausschluss - nach einer entsprechenden Änderung des Grundgesetzes und des Parteiengesetzes - zulässig wäre, geht aus einem Gutachten hervor, das vor drei Jahren im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport erstellt worden ist. (...)
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(...) Weiter heißt es, das aktuelle Waffenrecht verletze den "Grundwert Rücksicht", da legale Waffenbesitzer von Politik und Medien diskriminiert werden dürften. Auch dies scheint mir eine populistische, durch nichts belegte Behauptung, wenn nicht gar Anbiederung an die Waffenlobby. Hingegen wird an keiner Stelle des Antragsentwurfs auf die erheblichen, oft tödlichen Folgen des Waffenmissbrauchs eingegangen. (...)
(...) Deshalb sage ich immer wieder: V-Leute sind keine netten Informanten von nebenan. Sie sind vom Staat gekaufte Spitzel und bezahlte Täter. (...)
Sehr geehrter Herr Winkel,
(...) Ein möglicher Abruf der gespeicherten Verkehrsdaten einer dringend tatverdächtigen Person zum Zwecke der Beweiserhebung setzt ja voraus, dass bereits Erkenntnisse vorliegen, die den Tatverdacht gegen eine konkrete Person begründen. Die von Ihnen angenommene – und demnächst in einem Untersuchungsausschuss zu prüfende – mögliche Fehlleistung von Behörden, Erkenntnisse zu gewinnen, die auf die Spur der Täter hätten führen können, bezieht sich jedoch auf ein ganz anderes, zeitlich vorgelagertes Stadium der Ermittlungen: Es gab ja die betreffenden Tatverdächtigen noch nicht. Insofern erschließt sich mir der sachliche Hintergrund Ihrer Frage nicht. (...)
(...) Der Gesetzgeber verfolgt mit dem Betäubungsmittelgesetz den Zweck, die menschliche Gesundheit sowohl des Einzelnen wie der Bevölkerung im Ganzen vor den von Betäubungsmitteln ausgehenden Gefahren zu schützen. Die Bevölkerung, vor allem Jugendliche, sollen vor Abhängigkeit von Betäubungsmitteln bewahrt werden. Daher stellt der Gesetzgeber nicht nur Verhaltensweisen unter Strafe, die unmittelbar für die Gesundheit Einzelner gefährlich sind. (...)