(...) bei den von einer Sanktion nach § 31 SGB II Betroffenen bleibt das Existenzminimum gewahrt. (...) Die Regelung des § 31 SGB II trägt auch den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum hinreichend Rechnung. (...) Diesen Anforderungen genügen die bestehenden Regelungen, weil das physische Existenzminimum durch ergänzende Sachleistungen sichergestellt werden kann und weil die gesellschaftliche Teilhabe stets nur für einen begrenzten Zeitraum eingeschränkt wird. (...)
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(...) Lesung zum Betreuungsgeldgesetz, welches für 12:30 Uhr im Plenum angesetzt war, kam es bei dem zuvor behandelten Tagesordnungspunkt zu einem Hammelsprung. (...) Lesung zum Betreuungsgeldgesetz, entfielen. (...)
(...) Auch wenn es immer noch zu viele Fälle gibt, die sich für den Einzelnen sehr schwierig und frustrierend darstellen, haben sich die Chancen für ältere Erwerbstätige nicht - wie häufig empfunden - verschlechtert, sondern in den letzten Jahren objektiv ganz erheblich verbessert. Der Anteil der 60-64Jährigen, die erwerbstätig sind, hat sich seit 2000 von rund 20 Prozent nahezu verdoppelt und lag im zweiten Quartal 2010 bereits bei 41,1 Prozent. (...)
(...) immer wieder steht die Frage, ob man ein Grundrecht auf Arbeit artikulieren soll und wie es umgesetzt werden kann. Wir sind für die Schaffung eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors, womit eine Möglichkeit bestünde. Die anderen Parteien lehnen dies jedoch ab. (...)
(...) Kommt es um die Person des Schlichters wiederum zu Differenzen, beneDifferenzengeber- und Arbeitsnehmervertreter je einen Schlichter, über dessen Auswahl dann das Los entscheidet. Aufgabe des erst jetzt „ausgelosten“ Schlichters ist es, auf beide Parteien einzuwirken, so dass doch noch eine Einigung über die Höhe der Lohnuntergrenze gefunden wird. (...)