(...) Ich finde es gut und richtig, dass die Bundesregierung also in diese Form der Kindertagesbetreuung investiert, für die - das will ich hier nochmals wiederholen - die meisten Eltern Gebühren bezahlen. Eine Bezahlung für die Wahrnahme elterlicher Pflichten durch den Staat kommt für mich schlicht nicht in Frage, denn seine Kinder zu erziehen und zu fördern sollte nicht nur inneres Bedürfnis aller Eltern sein, sondern ist Verpflichtung laut Grundgesetz. Dort heißt es: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. (...)
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 13.01.2009 von Diana Golze Die Linke

Antwort 04.01.2009 von Kim Philipp Nowak Republikaner
Sehr geehrter Herr Sydow,
Antwort ausstehend von Clemens Reif CDU

Antwort ausstehend von Dorothea Garotti BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 09.01.2009 von Brigitte Zypries SPD
Sehr geehrter Herr Raden,
Antwort 13.01.2009 von Elisabeth Winkelmeier-Becker CDU
(...) Warum gilt dies nun bei der aktuellen Freibetrags- und Kindergelderhöhung nicht? Die neue Regelung des Mindestunterhalts sieht vor, dass für kleine Kinder unter 6 Jahren vom Freibetrag nur 87% zu zahlen sind, für Kinder vom 7. bis zum vollendeten 12. (...)