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(...) Das Nichtraucherschutzgesetz ist von der Grundlage her ein Arbeitnehmerschutzgesetz, weil ein Arbeitnehmer auf sein Einkommen angewiesen ist, und deshalb nicht einfach seinen Arbeitsplatz verlassen darf, weil ein Kollege raucht. (...) Das wäre ein zu starker Eingriff in die Persönlichkeitsrechte eines Rauchers. (...)
Sehr geehrter Herr Hoppe-Schultze,
vielen Dank für Ihre Nachfrage hier auf abgeordnetenwatch.de. Am 10. März müsste Ihnen meine Antwort zu Ihrer Email zugegangen sein.
Mit herzlichen Grüßen
Malu Dreyer
(...) Zielsetzung des Gesetzes ist der Schutz vor Passivrauch. Raucherinnen und Raucher sollen dadurch nicht bevormundet werden. (...)
(...) Die von Ihnen geschilderten Problematiken kenne ich aus meinem persönlich-privaten Umfeld und aus meiner beruflichen Tätigkeit als Fernsehjournalistin. Aus dieser Tätigkeit heraus weiß ich auch, dass Kinder teilweise noch weitaus heftigeren Situationen des Passivrauchens ausgesetzt sind, als die von Ihnen geschilderten. (...)