Antwort 19.09.2025 von Andreas Lenz CSU
Die Abläufe und Prozesse waren hier sicher nicht an jeder Stelle optimal.
Die Abläufe und Prozesse waren hier sicher nicht an jeder Stelle optimal.
Abgeordnete wie Herr Spahn oder Herr Dobrindt wurden von den Wählerinnen und Wählern ihrer Wahlkreise gewählt, sie haben also ein demokratisches Mandat.
Es waren grundsätzliche Fragestellungen, die große Teile der Unionsfraktion bewogen haben, einem Wahlvorschlag für den 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts nicht zu folgen
Abgeordnete bilden sich ihr Urteil frei und unabhängig, auf Basis eigener Prüfung, Gesprächen und fachlichen Anhörungen, nicht auf Zuruf von Kampagnen.