(...) Auch hat die Gewalt mit Messern mit einer sehr langen feststehenden Klinge zugenommen, deshalb haben wir das offene Führen auch solcher Messer verboten. Wenn ein berechtigtes Interesse für das Führen Ihres Multifunktionswerkszeugs vorliegt, fällt es unter die Ausnahmeregelung, es gibt aber auch auf dem Markt angebotene Multifunktionswerkzeuge, die kein Einhandmesser besitzen. (...)
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Sehr geehrter Herr Paehl,
für eine vollständige Beantwortung Ihrer Frage wäre es freundlich von Ihnen und hilfreich, wenn Sie diese bitte noch einmal präzisieren könnten. Dann werde ich Ihnen sehr gerne Ihre Fragen beantworten.
(...) Zu den von Ihnen angesprochenen Vorgängen kann ich Ihnen mitteilen, dass keine Personenschutzbeamte aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern an der Ausbildung libyscher Polizeikräfte beteiligt waren. Auch liegen den deutschen Sicherheitsbehörden gegenwärtig keine Erkenntnisse für eine Gefährdung deutscher Amtsträger vor, die in diesem Zusammenhang stehen würden. (...)
(...) herzlichen Dank für Ihre Frage zum Waffenrecht. Bei dem Führungsverbot von Einhandmessern stand das Ziel im Vordergrund, die Gewalt mit Messern, vor allem in Städten, einzudämmen und der Polizei Handlungsmöglichkeiten zu bieten. Zweifellos ist ein Messer auch ein nützlicher Gegenstand, aber vor dem Hintergrund der steigenden Anzahl von Messerdelikten halte ich diese Regelung für vertretbar. (...)
Sehr geehrter Herr Dinkelacker,
(...) Sie sind sehr schnell und für ein Opfer ohne Vorwarnzeit funktionsbereit und deshalb - als Waffe benutzt - besonders gefährlich, daher wurden auch sie in den Verbotskatalog aufgenommen. Ich bin mir bewusst, dass auch ein sehr strenges Waffenrecht kein Patentrezept gegen Gewalt ist. Aber ein strenges Waffenrecht kann einen sinnvollen Beitrag zur Prävention leisten. (...)