(...) In Bayern fördern wird den Ausbau der Kinderbetreuung in einer großen Bandbreite von der Tagesmutter bis hin zur Ganztagsbetreuung in Kindertagesstätten ungedeckelt. Das heißt, jeder Betreuungsplatz für ein Kind, dessen Bedarf von der Kommune festgestellt ist, wird gefördert nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz. (...)
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(...) Zu Deinen Fragen möchte ich ausführen, dass ich als Mensch, der mit der evangelischen Jugend aufgewachsen ist eine ganz besondere Verantwortung zum Leben spürt. Meine vier Kinder sind ein glaubwürtiges Zeugnis dafür. (...)
(...) das Rentensplitting bezieht sich nur auf die gesetzliche Rente, gerade aus diesem Grund entfällt mit dem Bezug der Anrechte aus dem Splitting Ihr Anspruch auf die Witwen-/Witwerrente. (...)
(...) Deswegen boomt ja auch der Nachhilfesektor so stark. (...) Das Ergebnis ist, dass nur noch 10 % der Studierenden aus Bayern aus so genannten Arbeiterfamilien stammen. (...)
(...) 1. Familien und junge Eltern müssen sowohl finanziell als auch hinsichtlich der Kinderbetreuungsmöglichkeiten besser gestellt werden. Bayern leistet hier viel. (...)