(...) Das Führen eines Pfadfinder-Messers ist nur dann erlaubt, wenn es im Rahmen der Aktivitäten der Pfadfinder geschieht und wenn die übliche Klingenlänge nicht überschritten wird. Das Führen eines Messers mit einer stehenden Klinge von mehr als 12 cm beim Waldspaziergang oder beim Picknick ist damit grundsätzlich verboten. Folglich müssten Sie künftig auf ein Messer mit kürzerer Klinge zurückgreifen, da das Fahrtenmesser aus Ihrer Jugendzeit die zugelassene Klingenlänge um 1,5 cm überschreitet. (...)
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 14.03.2008 von Christian Lange SPD
Antwort 04.03.2008 von Evelyne Gebhardt SPD
Sehr geehrter Herr Hillebrand,
vielen Dank für Ihre Frage zur Vorratsdatenspeicherung.
Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang gern auf meine Antwort an Abgeordnetenwatch zu diesem Thema vom 20.11.2007 verweisen.
Antwort ausstehend von Michael Naumann SPD
Antwort 24.02.2008 von Andreas Dressel SPD
Sehr geehrter Herr Dengler,
Antwort ausstehend von Michael Naumann SPD
Antwort 23.02.2008 von Verena Häggberg ÖDP
(...) bei Scientology handelt es sich um eine kommerzielle Vereinigung mit äußerst fragwürdigen Praktiken und weniger/gar nicht um eine religiöse Minderheit. Von daher hielte ich ein Verbot für sinnvoll. (...)