(...) Auf Verletztenrenten der gesetzlichen Unfallversicherung müssen weder Steuern entrichtet werden, noch werden Sozialabgaben fällig. Auf die gesetzliche Rente werden Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung sowie Einkommenssteuer fällig. (...)
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(...) Neue politische Initiativen sind zum jetzigen Zeitpunkt in Berlin ohnehin nicht mehr möglich. Am 22. (...)
Sehr geehrter Herr Oster,
(...) Die Renten nach dem SGB VI hängen von Dauer der Einzahlung und von der Höhe des versicherten Arbeitsentgeltes ab, die Renten nach dem SGB VII von der Höhe des Bruttoeinkommens vor Eintritt der Schädigung der Erwerbsfähigkeit. Diesen Maßstab halten wir grundsätzlich für sachgerecht, da der Versicherte ohne Eintritt der Schädigung eben dieses Einkommen hätte erzielen können. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Zuschrift in puncto Unfallrente. Ich entschuldige mich ausdrücklich dafür, dass Sie meine Antwort erst verspätet erreicht, aber mir ist immer wichtig, dass ich mir einen Überblick über das jeweilige Thema verschaffe, bevor ich mich dazu äußere. (...)