
Sehr geehrter Herr Gorham,
über das "verlangen" und "fordern" müssten wir uns mal unterhalten.
Zu den Fragen, so wie gefordert
Zu 1: Nein.
Zu 2: Ja.
Gruß
Buck

Sehr geehrter Herr Gorham,
über das "verlangen" und "fordern" müssten wir uns mal unterhalten.
Zu den Fragen, so wie gefordert
Zu 1: Nein.
Zu 2: Ja.
Gruß
Buck


(...) ich halte eine Verschärfung des Jugendstrafrechts nicht für sinnvoll. Ich habe dazu schon das Notwendige in meiner Antwort an Herrn Mohtaschem gesagt: Das geltende Recht wird wegen der Überlastung von Justiz und Polizei gar nicht angewendet. (...)
(...) Daher wollen wir die Justiz mit dem notwendigen Instrumentarium ausstatten, damit die Konsequenzen des Handelns schnell und deutlich spürbar werden. Zentral ist dabei die Einführung eines Warnschussarrestes, der neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe verhängt werden kann, um dem jugendlichen Straftäter den Ernst der Lage vor Augen zu führen. Wichtig ist jedoch auch, dass künftig verstärkt das Erwachsenenstrafrecht statt des Jugendstrafrechts bei jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 21 Jahren Anwendung findet und die Höchststrafe von zehn auf fünfzehn Jahre erhöht wird. (...)
(...) für mich ist die Verhinderung weiterer Straftaten das oberste Ziel - dies ist im Interesse der Opfer und des potentiellen Täters, aber auch der Gesellschaft, die dadurch nicht nur viel Geld spart, sondern sich vor allem freier, da sicherer bewegen kann. Insofern sehe ich keinen Gegensatz zwischen Prävention und der Resozialisierung der Täter. (...)
(...) Grundsätzlich gilt für mich, dass natürlich das bestehende Recht zunächst in seinem Rahmen voll ausgeschöpft werden sollte und Präventions- Integrations- und Bildungsmaßnahmen parallel genutzt werden müssen um jugendliche Straftäter von ihrem Handeln abzubringen. Einsichtig ist mir jedoch nicht, warum junge und ansonsten volljährige Mehrfachstraftäter nach Jugendstrafrecht verurteilt werden sollen. (...)