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(...) unser Sozialsystem beruht auf dem Gedanken, dass der Stärkere den Schwächeren trägt. Die Bevölkerung und ihre Kinder sollten deswegen den Generationsvertrag erhalten, und die ältere Generation unterstützen. In diesem Sinne verpflichtet §1601 BGBs Verwandte in gerader Linie zum Unterhalt gegenüber ihren bedürftig gewordenen Angehörigen. (...)
(...) Ihre Einschätzung, dass das neue Unterhaltsrecht von den zuständigen Gerichten nicht angewandt wird, teile ich nicht. Vielmehr bin ich davon überzeugt, dass alle Beteiligten sich sehr genau mit den neuen Regelungen auseinandersetzen und diese Eingang in die Rechtsprechung finden. (...)
Sehr geehrter Herr Putzlocher,
(...) Ich bin der Überzeugung, dass Schwule und Lesben in keiner Weise diskriminiert, ausgegrenzt oder gedemütigt werden dürfen – und ich gehe davon aus, dass diese Auffassung von der Mehrheit der evangelischen Christinnen und Christen in Deutschland geteilt wird. (...)
(...) Soweit Sie den Fall eines bereits volljährigen Kindes ansprechen, hat sich durch die Gesetzesänderung nichts geändert. Für sie gilt unverändert, dass mit der Volljährigkeit des Kindes beide Elternteile gleichermaßen zum Unterhalt verpflichtet sind und das ganze Kindergeld auf den Bedarf angerechnet wird. Dies war nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schon bisher so. (...)