(...) Das „Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren“ wurde von mir aus folgenden Gründen abgelehnt. (...) Nach meiner Ansicht wurden die Standards in Bezug auf die Durchführung des Klärungsverfahrens (§ 1598a Abs.1) nicht ausreichend festgelegt. (...)
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Sehr geehrter Herr Rölke,
Kindesmisshandlungen sind Straftaten und werden von mir aufs Schärfste missbilligt. Im Übrigen habe ich Ihre Frage vom 14.12.2007 beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
(...) Zwar ist es richtig, dass auch bisher im Anfechtungsverfahren keine solche Klausel vorhanden ist. Allerdings ist es so, wie im Gesetzentwurf auch ursprünglich für die nun gestrichenen Kinderschutzklausel auch ausgeführt war, dass die durch das Klärungsverfahren erleichterte Kenntniserlangung zu weit reichenden Folgen führen kann. Diese Gefahr erübrigt sich auch nicht durch den Wegfall des Neubeginns der Frist für die Anfechtung. (...)
(...) Diese Regelung wurde durch das Bundesverfassungsgericht so festgelegt. Wir Politiker können daran nichts ändern, denn uns wurde durch das Verfassungsgericht aufgetragen, dass in allen Einkommensschichten Menschen mit Kindern bessergestellt werden müssen als Menschen ohne Kinder. Überspitzt formuliert heißt das Verfassungsgerichtsurteil für uns, dass ein Millionär mit Kindern steuerlich bessergestellt werden muss als ein Millionär ohne Kinder. (...)
Sehr geehrte Frau Okusal,
Sehr geehrter Herr Malig,
ich verweise auf meine Antwort auf die Anfrage von Frau Wagner: nach
diesem Beben gibt es für einen weiteren Bergbau im Saarland keine
Rechtfertigung mehr!
Mit freundlichen Grüßen,