Antwort 01.08.2025 von Kai Whittaker CDU
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Anfrage via abgeordnetenwatch.de.
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Anfrage via abgeordnetenwatch.de.
Sehr geehrter Herr H.,
Sie haben über das Internetportal „abgeordnetenwatch“ eine Anfrage an mich gerichtet. Ich möchte mich dafür bedanken.
Die Aussetzung ist auf zwei Jahre befristet und wird durch eine Härtefallregelung ergänzt, sodass Familienzusammenführungen in besonders dringenden Fällen weiterhin möglich bleiben.
Die Wahl von Richter zum Bundesverfassungsgericht findet in geheimer Wahl statt und davon werde ich nicht abweichen