(...) Der Vorrang der Kinder ist aber nicht nur eine Rechengröße, sondern auch ein gesellschaftpolitisches Signal. Es darf nicht übersehen werden, dass die Bereitschaft und das Bemühen, für die eigenen Kinder Unterhalt zu bezahlen, deutlich größer ist als die Akzeptanz von Unterhaltszahlungen für die frühere Frau oder den früheren Mann. Das wird in der Lebenswirklichkeit seine praktisch Wirkung nicht verfehlen. (...)
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(...) Selbst im Bereich der Kinderbetreuung bekommen Eltern und Kinder von einkommensschwachen Familien weit weniger als die Besserverdienender. Das Anfang 2007 eingeführte Erziehungsgeld der Familienministerin unterscheidet nach Einkommen in der Form, dass Hartz-IV-Empfängerinnen 300 Euro bekommen und Gutverdiende bis zu 1800 Euro im Monat. DIE LINKE ist hier die einzige politische Kraft die ganz deutlich von sozialer Ungerechtigkeit spricht. (...)
Sehr geehrte Frau Meisters,
(...) So ist ein gerichtliches Vermittlungsverfahren möglich, ebenso wie die Androhung und Festsetzung von Zwangsgeld und unter Umständen auch Zwangshaft. Es kommt auch in Betracht, das Sorgerecht des betreuenden Elternteils einzuschränken oder seinen Unterhaltsanspruch zu versagen oder herabzusetzen, wenn er den Umgang massiv und schuldhaft vereitelt. (...)
(...) Deshalb verfolgt DIE LINKE den politischen Ansatz, dass bei Unterhaltsfragen immer die Kinder im Vordergrund stehen müssen und nicht die Trauscheine oder Scheidungsurkunden. Ein Kind sollte Anspruch auf Leistungen haben, ganz gleich welchen Status und welches Vormögen die Eltern haben. (...)
(...) Der Mindestunterhalt des zum 1. Januar 2008 in Kraft tretenden Unterhaltsrechts beträgt in der ersten Altersgruppe (0-5 Jahre) zunächst 279 Euro, in der zweiten Altersgruppe (6-11 Jahre) 322 Euro und 365 Euro in der dritten Altersgruppe (12-17 Jahre). Das ergibt sich aus der neuen Übergangsregel, die im Parlamentarischen Verfahren eingefügt wurde. (...)