Antwort 10.07.2013 von Christine Haderthauer CSU
(...) Ein Grad der Behinderung kann ihr nicht zugeordnet werden, da bei Beurteilungen im Rahmen des SGB IX nur Gesundheitsstörungen zu berücksichtigen sind, die mindestens 6 Monate anhalten. Teilhabebeeinträchtigungen bei einer chronischen Borreliose können sehr mannigfaltig sein, je nachdem welches Organsystem betroffen ist. Gesonderte Bewertungsvorgaben für die Diagnose „chronische Borreliose“ sind daher nicht sinnvoll. (...)