(...) Bei der Festlegung der Unterhaltsdauer des betreuenden Elternteils müssen eheliche und nichteheliche Kinder gleichgestellt werden. Die Union hat sich in den Verhandlungen mit der SPD in diesem Punkt durchsetzen können und erreicht, dass die Dauer des Betreuungsunterhalts von nichtehelichen Elternteilen der Betreuungsunterhaltsdauer von geschiedenen Elternteilen gleichgestellt wird. Der ursprüngliche Entwurf von Justizministerin Zypries sah die verfassungswidrige Ungleichbehandlung zwischen geschiedenen und nichtehelichen Elternteilen noch vor. (...)
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Sehr geehrter Herr Rudolph,
Ihre Frage zum Unterhaltsrecht beantworte ich nachfolgend:
(...) Bei den nachehelichen Unterhaltsansprüchen treten wir dafür ein, diese regelmäßig zu befristen, denn nach Beendigung der Ehe sollte die Eigenverantwortung der ehemaligen Ehepartner gestärkt werden. Dabei ist insbesondere die zunehmende partnerschaftliche Rollenverteilung in Ehe und Lebenspartnerschaft zu berücksichtigen. (...)
Sehr geehrter Herr Nink,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Als gewählte Bundestagsabgeordnete des Lahn-Dill-Kreises nehme ich Anfragen, Anregungen, aber auch Kritik von Bürgerinnen und Bürgern sehr ernst.
(...) Der Staat müsste sich dann den Unterhalt vom Unterhaltsverpflichteten wiederholen. In der DDR war es so geregelt, dass unterhaltsbedürftige Kinder ab einem bestimmten Zeitpunkt der Nichtzahlung den Unterhalt vom Staat bekamen. Dieser konnte dann mit hohen Aufschlagsgebühren sich den Unterhalt vom Unterhaltsverpflichteten wieder zurückholen. (...)
(...) Allerdings halte ich diese Regelung für wenig befriedigend.Tatsache ist, dass das gegenseitige, rechtlich verbindliche und ggf. auch einklagbare "Füreinander-Einstehen" innerhalb einer Erwerbsgemeinschaft gerade im Hinblick auf Kinder durch das Steuerrecht nicht hinreichend berücksichtigt wird. Dies betrifft Familien mit vielen Kindern ebenso wie Alleinerziehende. (...)