(...) In Ihrem Eintrag kritisieren Sie, dass die steuerlichen Vorteile aus dem Ehegattensplitting der zweiten Ehe bei den Unterhaltsleistungen der ersten geschiedenen Frau zu Gute kommen. (...)
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(...) Sie schreiben, dass die neuen Regelungen keinesfalls das Gründen von Zweitfamilien unterstützen würde und das nach wie vor die Steuervorteile im Kindesunterhalt mit einbezogen werden. Die neue Regelung bedeutet jedoch, dass sowohl der erste als auch der zweite Ehegatte, der Kinder zu betreuen hat, aber auch die nicht verheiratete Mutter (der nicht verheiratete Vater) gleich behandelt werden, weil sie im Hinblick auf die Kinder in der gleichen Situation sind. Im Mittelpunkt der Reform steht deshalb ganz ohne Zweifel das Wohl der Kinder. (...)
Sehr geehrte Frau Winklbauer,
(...) ich weiß nicht, was Sie mit Ihren Fragen bezwecken, beantworte Sie aber gerne: Religion und Politik sind in unserem Land strikt von einander getrennt. Daher kann ich auch keinen sachlichen Zusammenhang zwischen dem Alter des politischen Wahlrechts und des Wahlrechts der Religionszugehörigkeit erkennen. (...)

(...) Grundsätzlich halte ich ein intaktes eheliches und großfamiliäres Miteinander für die beste Umgebung, um insbesondere Kleinkinder altersgerecht und liebevoll aufzuziehen. Wo dies aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich ist, müssen ergänzend frühe Kinderbetreuungs-Einheiten geschaffen werden, wo Berufstätige freiwillig ihren Nachwuchs in geschulte und engagierte Hände geben können, damit neben der Beaufsichtigung auch die frühkindliche Bildung gewährleistet wird. (...)
(...) Bei der Finanzierung von mehr Kleinkinderbetreuung dürfen meiner Überzeugung nach diejenigen Familien nicht bestraft werden, die ihre Kinder selbst erziehen. Eine einseitige Betonung von Kinderkrippen widerspricht auch dem familienpolitischen Leitbild der CSU. (...)