Name | Fraktion Absteigend sortieren | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Lars Dietrich | CDU | 2 - Hamburg-Bergedorf | Dagegen gestimmt | |
Dietrich Rusche | CDU | 1 - Hamburg-Altona | Dagegen gestimmt | |
Manfred Jäger | CDU | 6 - Hamburg-Nord | Dagegen gestimmt | |
Dietrich Hoth | CDU | 6 - Hamburg-Nord | Dagegen gestimmt | |
Hans Lafrenz | CDU | 1 - Hamburg-Altona | Dagegen gestimmt | |
Marita Meyer-Kainer | CDU | 6 - Hamburg-Nord | Dagegen gestimmt | |
Natalie Hochheim | CDU | 7 - Hamburg-Wandsbek | Dagegen gestimmt | |
Jobst-Egbert von Frankenberg und Proschlitz | CDU | 7 - Hamburg-Wandsbek | Dagegen gestimmt | |
Olaf Böttger | CDU | 7 - Hamburg-Wandsbek | Dagegen gestimmt | |
Bernd Reinert | CDU | 2 - Hamburg-Bergedorf | Dagegen gestimmt | |
Ralf Niedmers | CDU | 7 - Hamburg-Wandsbek | Nicht beteiligt | |
Jörg Hamann | CDU | 5 - Hamburg-Mitte | Dagegen gestimmt | |
Elke Thomas | CDU | 2 - Hamburg-Bergedorf | Dagegen gestimmt | |
Brigitta Martens | CDU | 5 - Hamburg-Mitte | Dagegen gestimmt | |
Klaus-Peter Hesse | CDU | 6 - Hamburg-Nord | Dagegen gestimmt | |
Henning Finck | CDU | 5 - Hamburg-Mitte | Dagegen gestimmt | |
Bruno Claußen | CDU | 7 - Hamburg-Wandsbek | Dagegen gestimmt | |
Berndt Röder | CDU | 6 - Hamburg-Nord | Dagegen gestimmt | |
Rolf Harlinghausen | CDU | 3 - Hamburg-Eimsbüttel | Dagegen gestimmt | |
André Trepoll | CDU | 4 - Hamburg-Harburg | Dagegen gestimmt | |
Bettina Machaczek-Stuth | CDU | 6 - Hamburg-Nord | Dagegen gestimmt | |
Roland Heintze | CDU | 3 - Hamburg-Eimsbüttel | Dagegen gestimmt | |
Robert Heinemann | CDU | 1 - Hamburg-Altona | Dagegen gestimmt | |
Lydia Fischer | CDU | 4 - Hamburg-Harburg | Dagegen gestimmt | |
Niels Böttcher | CDU | 3 - Hamburg-Eimsbüttel | Dagegen gestimmt |
Der Senat wird aufgefordert, unverzüglich die zuständigen Fachbehörden anzuweisen, den Bezirk Altona beim Bebauungsplanverfahren mit dem Ziel zu unterstützen, das Grundstück des Bismarckbades als Fläche für den Gemeinbedarf auszuweisen und zur Sicherung dieser Bauleitplanung eine Veränderungssperre zu erlassen.
Am 01.12.2005 stimmten in einem Bürgerentscheid 78,7 % der abstimmenden Altonaer Bürgerinnen und Bürger für den Erhalt des 94 Jahre alten Bismarckbades im Herzen von Altona. Die schwarz-grüne Bezirkskoalition in Altona unterlag (70,3% Ablehnung) mit ihrem Vorschlag zum Neubau eines Bades an der Holstenstraße. Der Bürgerentscheid wurde von der Bürgerinitiative "Unser Bismarck Bad bleibt" initiiert.
Da der Bezirk nur baurechtliche Kompetenzen hat, entschieden sich die Initiatoren dafür, das Bismarckbad über den Umweg des Baurechts zu erhalten.
So war der Bürgerentscheid wie folgt formuliert:
"Das Grundstück des Bismarckbades soll durch Festsetzung in einem Bebauungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf aufgestellt und zur Sicherung dieser Bauleitplanung eine Veränderungssperre erlassen".
Der Bezirksamtsleiter Hinnerck Fock kam dem Anliegen des Bürgerentscheids prompt nach und legte auf einer Pressekonferenz am 05.12.2005 den entsprechenden Bebauungsplan "Ottensen 58" vor.
Auf schriftliche kleine Anfrage des SPD Abgeordneten Jürgen Schmidt gab der Senat bekannt, dass das Bismarckbad am 09.12.2005 trotz des Bürgerentscheids verkauft wurde.
Am 17.01.2006 teilte der Senat mit, dass er das Bezirksamt Altona angewiesen habe, das begonnene Bebauungsplanverfahren über das Grundstück des Bismarckbads (Ottensen 58) einzustellen
Der Antrag der SPD-Fraktion für den Erhalt des Bismarck-Bades richtet sich gegen das Vorgehen des Senats und enthält folgende Punkte:
1. Der Senat wird aufgefordert, unverzüglich die zuständigen Fachbehörden anzuweisen, den Bezirk Altona beim Bebauungsplanverfahren mit dem Ziel zu unterstützen, das Grundstück des Bismarckbades als Fläche für den Gemeinbedarf auszuweisen und zur Sicherung dieser Bauleitplanung eine Veränderungssperre zu erlassen.
2. Der Senat wird aufgefordert, unverzüglich auf die Bäderland Hamburg GmbH einzuwirken, das Bismarckbad nicht zu schließen, sondern in seiner bisherigen Nutzung zu erhalten.
3. Das Gebäude, in dem sich das Bismarckbad befindet, wird als Bad unter Denkmalschutz gestellt. Der Senat wird aufgefordert, die Kulturbehörde zu veranlassen, das Gebäude in die Denkmalliste aufzunehmen.
4. Der Senat wird aufgefordert, den Verkauf des Grundstückes des Bismarckbades sofort zu stoppen.