Erhalt des Bismarck-Bades in Altona

Mit den Stimmen der CDU-Mehrheitsfraktion hat sich die Bürgerschaft gegen den Erhalt des Bismarck-Bades in Altona ausgesprochen. Die SPD hatte sich für dessen Fortbestehen eingesetzt, die GAL enhielt sich der Stimme.

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Dafür gestimmt
38
Dagegen gestimmt
62
Enthalten
17
Nicht beteiligt
4
Abstimmungsverhalten von insgesamt 121 Abgeordneten.

Der Senat wird aufgefordert, unverzüglich die zuständigen Fachbehörden anzuweisen, den Bezirk Altona beim Bebauungsplanverfahren mit dem Ziel zu unterstützen, das Grundstück des Bismarckbades als Fläche für den Gemeinbedarf auszuweisen und zur Sicherung dieser Bauleitplanung eine Veränderungssperre zu erlassen.

Am 01.12.2005 stimmten in einem Bürgerentscheid 78,7 % der abstimmenden Altonaer Bürgerinnen und Bürger für den Erhalt des 94 Jahre alten Bismarckbades im Herzen von Altona. Die schwarz-grüne Bezirkskoalition in Altona unterlag (70,3% Ablehnung) mit ihrem Vorschlag zum Neubau eines Bades an der Holstenstraße. Der Bürgerentscheid wurde von der Bürgerinitiative "Unser Bismarck Bad bleibt" initiiert.

Da der Bezirk nur baurechtliche Kompetenzen hat, entschieden sich die Initiatoren dafür, das Bismarckbad über den Umweg des Baurechts zu erhalten.

So war der Bürgerentscheid wie folgt formuliert:

"Das Grundstück des Bismarckbades soll durch Festsetzung in einem Bebauungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf aufgestellt und zur Sicherung dieser Bauleitplanung eine Veränderungssperre erlassen".

Der Bezirksamtsleiter Hinnerck Fock kam dem Anliegen des Bürgerentscheids prompt nach und legte auf einer Pressekonferenz am 05.12.2005 den entsprechenden Bebauungsplan "Ottensen 58" vor.

Auf schriftliche kleine Anfrage des SPD Abgeordneten Jürgen Schmidt gab der Senat bekannt, dass das Bismarckbad am 09.12.2005 trotz des Bürgerentscheids verkauft wurde.

Am 17.01.2006 teilte der Senat mit, dass er das Bezirksamt Altona angewiesen habe, das begonnene Bebauungsplanverfahren über das Grundstück des Bismarckbads (Ottensen 58) einzustellen

Der Antrag der SPD-Fraktion für den Erhalt des Bismarck-Bades richtet sich gegen das Vorgehen des Senats und enthält folgende Punkte:

1. Der Senat wird aufgefordert, unverzüglich die zuständigen Fachbehörden anzuweisen, den Bezirk Altona beim Bebauungsplanverfahren mit dem Ziel zu unterstützen, das Grundstück des Bismarckbades als Fläche für den Gemeinbedarf auszuweisen und zur Sicherung dieser Bauleitplanung eine Veränderungssperre zu erlassen.

2. Der Senat wird aufgefordert, unverzüglich auf die Bäderland Hamburg GmbH einzuwirken, das Bismarckbad nicht zu schließen, sondern in seiner bisherigen Nutzung zu erhalten.

3. Das Gebäude, in dem sich das Bismarckbad befindet, wird als Bad unter Denkmalschutz gestellt. Der Senat wird aufgefordert, die Kulturbehörde zu veranlassen, das Gebäude in die Denkmalliste aufzunehmen.

4. Der Senat wird aufgefordert, den Verkauf des Grundstückes des Bismarckbades sofort zu stoppen.