Wir fordern: strengere Karenzzeitregeln für Spitzenpolitiker:innen
Vom Bundestag oder Ministerium in die Wirtschaftslobby? Es ist gängige Praxis, dass Lobbyverbände ehemalige Minister:innen, Abgeordnete oder deren Mitarbeiter:innen anheuern – und so deren im Dienste der Wähler:innen erworbenen Kontakte für ihre eigenen Interessen abgreifen. Ex-Politiker:innen lassen auf diese Weise ihre Adressbücher vergolden.
Klingt nach einer Win-Win-Situation für alle Seiten? Keinesfalls, denn derartige Karrieresprünge von der Politik in die Wirtschaftslobby sind problematisch. Sie verschärfen das Ungleichgewicht zwischen Lobbygruppen mit viel Geld und fragwürdiger Personalpolitik und jenen Interessenvertretungen, die diese Möglichkeiten nicht haben oder nicht nutzen wollen.
Wenn Politiker:innen schon während ihres Amts an einem Wechsel in die Wirtschaft arbeiten, entsteht der Eindruck, dass sie ihre eigenen Interessen über das Gemeinwohl stellen – das schadet ihrer Glaubwürdigkeit. Denn mit der Aussicht einer Lobbykarriere steigt auch das Risiko interessengeleiteter Politik zugunsten einer bestimmten Lobbygruppe.
Fakt ist: Seitenwechsel von der Politik in die Privatwirtschaft sind erlaubt. Bundestagsabgeordnete können jederzeit in einen Lobbyjob wechseln. Für hochrangige Regierungsvertreter:innen gibt es zwar Regeln für eine Karenzzeit – eine Art Übergangszeit zur „Abkühlung“ der politischen Kontakte von hochrangigen Regierungsvertreter:innen – von aktuell 12 bis maximal 18 Monaten. Diese sollten den sogenannten Drehtüreffekt einschränken. Doch in der Praxis sind sie viel zu schwach und verfehlen ihre Wirkung.
Für uns ist klar: Politik muss unabhängig sein und dem Gemeinwohl dienen – und darf nicht als Sprungbrett in die Wirtschaftslobby fungieren!
Daher fordern wir:
- Strengere Karenzzeitregeln – auch für Abgeordnete
- die Einführung wirksamer Sanktionen bei Verstößen
- eine unabhängige Prüfinstanz für Seitenwechsel
Die wichtigsten Meilensteine der Petition:
- November 2024:
- Der Bruch der Ampel-Koalition führt zu Neuwahlen.
- Erste Politiker:innen planen ihren Lobbysprung oder setzen diesen sofort um.
- März 2025:
- Nach der Bundestagswahl wechseln zahlreiche Spitzenpolitiker:innen die Seiten.
- Für Abgeordnete ist das sofort möglich.
- Regierungsmitglieder müssen ihre Wechsel der Bundesregierung mitteilen und eine mögliche Karenzzeit abwarten.
- Juli 2025:
- Die Fälle kritischer Lobbysprünge nehmen zu.
- Wir starten unsere Petition, um die geltenden Gesetze zu verschärfen.
- März 2026:
- Unsere Petition erreicht 30.000 Unterschriften.
Warum braucht es strengere Karenzzeitregeln?
Für Bundestagsabgeordnete gibt es bislang gar keine Karenzzeitregeln. Doch warum sollten diese direkt vom Bundestag in Lobbyjobs wechseln dürfen, wenn Lobbytätigkeiten während ihrer Zeit im Bundestag ebenfalls untersagt sind? Die Gefahr von Interessenkonflikten besteht weiterhin. Insbesondere dann, wenn der Anschlussjob im Lobbyismus noch während ihrer Bundestagskarriere geplant wurde.
Für Minister:innen und Parlamentarische Staatssekretär:innen gibt es zwar Karenzzeitregeln, durch die Seitenwechsel zeitlich befristet verboten werden können. Doch diese sind mit 12 bis 18 Monaten Karenzzeit viel zu schwach und zeigen in der Praxis bislang kaum Wirkung. Spitzenpolitiker:innen und ihre exklusiven Kontakte und Insider-Informationen bleiben noch jahrelang relevant für die Privatwirtschaft.
Wir fordern mindestens drei Jahre Karenzzeit für Spitzenpolitiker:innen aus Bundesregierung und Bundestag! Denn je länger die Abkühlphase:
desto wertloser werden die Kontakte und das Insiderwissen der politischen Tätigkeit für neue Arbeitgeber:innen
und desto weniger attraktiv wird ein Lobbyjob für Politiker:innen.
Das Melden von Seitenwechseln ist bislang der Eigenverantwortung und dem Gewissen der Politiker:innen überlassen – ohne dass ihnen bei Gesetzesverstößen Sanktionen drohen. Hier muss die neue Regelung nachschärfen.
Was fordern wir konkret?
Wir fordern eine strengere gesetzliche Mindestkarenzzeit von drei Jahren für Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretär:innen und Bundestagsabgeordnete bei Seitenwechseln, bei denen ein Interessenkonflikt naheliegt:
- Für Regierungsmitglieder und Parlamentarische Staatssekretär:innen:
Ausweitung bestehender Regelungen auf mindestens drei Jahre verpflichtende Karenzzeit im Fall von Interessenkonflikten; Verbot von Lobbytätigkeiten währenddessen. - Für Bundestagsabgeordnete:
Neueinführung einer gesetzlichen Mindestkarenzzeit von drei Jahren im Fall von Interessenkonflikten; Verbot von Lobbytätigkeiten währenddessen; Ausgestaltung im parlamentarischen Verfahren. - Unabhängige Prüfinstanz:
Einführung einer unabhängigen Instanz zur Überprüfung von Seitenwechseln zur Empfehlung von Karenzzeiten; klare Richtlinien für weniger Ermessensspielraum und eine einheitliche Umsetzung; wirksame Sanktionen im Fall von Pflichtverstößen.
Warum ist diese Petition jetzt wichtig?
In Zeiten eines Regierungswechsels sind strengere Karenzzeitregeln besonders relevant. Das zeigen die zahlreichen Seitenwechsel von Ex-Politiker:innen und Regierungsbeamt:innen in die Privatwirtschaft seit dem Ampel-Aus.
Nach Recherchen von abgeordnetenwatch sind seitdem zahlreiche Ex-Abgeordnete als Lobbyist:innen für Unternehmen, Verbände und Vereine tätig geworden. Viele Ex-Spitzenpolitiker:innen aus dem Bundestag oder aus Ministerien lobbyieren nun für die einflussreiche Agentur EUTOP - und ihre Kund:innen wie Huawei, Bayer und DocMorris.
Auch einige Ex-Minister:innen und (Parlamentarische) Staatssekretär:innen sind in die Privatwirtschaft gewechselt und können dort ihre Regierungskontakte ausspielen.
- Besonders problematisch ist der "politische Ruhestand" von Christian Lindner. Der Ex-Bundesfinanzminister und FDP-Chef wechselte ein Jahr nach dem Ampel-Aus in die Privatwirtschaft. Er hat mittlerweile zahlreiche neue Jobs als Investor, Unternehmensberater – u. a. im Finanzsektor – und an der Spitze eines Automobilhandel-Unternehmens. Interessenkonflikte konnten bei mehreren der Tätigkeiten nicht ausgeschlossen werden, weshalb die Bundesregierung eine Karenzzeit von jeweils 12 bis 16 Monaten verhängte.
Lange Karenzzeiten (bis zu 18 Monate) wurden auch bei anderen Ex-Minister:innen und hochrangigen Regierungsvertreter:innen verhängt, u. a. bei:
- Jörg Kukies (SPD), Ex-Finanzminister (seit Ampel-Aus): Nach 18 Monaten Karenzzeit Deutschland- und Österreich-Chef bei der US-Investmentbank Morgan Stanley.
- Oliver Luksic (FDP), Ex-Parlamentarischer Staatssekretär im Verkehrsministerium: Nach 18 Monaten Karenzzeit Mitglied im Beirat von Truckfolio in der Transport- und Logistikbranche.
- Stefan Wenzel (Grüne), Ex-Parlamentarischer Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Nach 14 Monaten Karenzzeit Mitglied des Beirats beim Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE).
Trotz der aktuellen Brisanz werden Karenzzeit-Regelungen im Koalitionsvertrag und in den aktuellen Regierungsplänen nicht erwähnt. Deshalb müssen wir jetzt Druck machen, damit das Thema auf die politische Agenda kommt!
Welche internationalen Standards gibt es?
Seit Jahren sorgen die unzureichenden Karenzzeitregeln für internationale Kritik. So forderten sowohl die EU-Kommission (im Rechtsstaatlichkeits-Bericht 2024), als auch die Staatengruppe gegen Korruption des Europarates „GRECO“ (in ihrem 2. Umsetzungsbericht 2025) die Bundesregierung wiederholt auf, die Karenzzeiten für Bundesminister:innen und Parlamentarische Staatssekretär:innen zu verlängern und anzugleichen. Denn für Beamt:innen wie Staatssekretär:innen und Abteilungsleiter:innen gelten bereits Anzeigepflichten und Karenzzeiten von drei bis fünf Jahren. Für bestimmte Fälle – wie politische Beamt:innen vor ihrem Eintritt in den Ruhestand sowie Beamt:innen mit früheren sicherheitsrelevanten Tätigkeiten – sind es sogar fünf bis sieben Jahre.
Darüber hinaus kritisiert die GRECO die politische und nicht unabhängige Zusammensetzung des beratenden Gremiums für Karenzzeiten und fordert die Einführung von Sanktionsmöglichkeiten im Fall von Verstößen gegen die gesetzlichen Regeln.
Doch die Bundesregierung sprach sich in der Vergangenheit gegen längere Karenzzeiten für Spitzenpolitiker:innen aus, da diese sich beruflich neu orientieren müssten. Auch die Kritik an der politischen Besetzung des Karenzzeitgremiums und der fehlenden Sanktionierung wurde zurückgewiesen. Vielmehr berief sie sich auf die „Eigenverantwortung ehemaliger Regierungsmitglieder für rechtstreues Verhalten auch nach dem Ausscheiden aus dem Amt“.
Welche internationalen Vorbilder gibt es?
Es geht auch anders, wie fortschrittlichere Regelungen zeigen:
> Frankreich:
- In Frankreich gilt eine dreijährige Karenzzeit u. a. für Mitglieder der Regierung, der Verwaltung sowie öffentlicher Behörden.
- In dieser Zeit gilt ein Verbot von Lobby- und privatwirtschaftlichen Tätigkeiten mit Bezug zum Ex-Arbeitgeber und vorherigen Amt.
- Bei Verstößen droht eine Haftstrafe von drei Jahren und eine Geldstrafe von mindestens 200.000 Euro.
- Für die Kontrolle und Sanktionen ist die unabhängige „Hohe Behörde für die politische Transparenz im öffentlichen Leben“ (HATVP) zuständig.
> Kanada:
- Für Parlamentarier:innen, Regierungsmitglieder, Staatssekretär:innen und hochrangige Beamt:innen gilt ein fünfjähriges Lobbyismus-Verbot.
- Für Minister:innen gibt es darüber hinaus eine zweijährige Karenzzeit, während der Tätigkeiten für Unternehmen mit Bezug zum vorherigen Amt verboten sind.
- Für die Kontrolle ist der „Lobbying Commissioner & Conflict of Interest and Ethics Commissioner” zuständig.
- Sanktionen bei Verstößen sind u. a. Geld- oder Haftstrafen.
> Europäische Union:
- Bei der EU-Kommission gelten
- drei Jahre Karenzzeit für Präsident:innen und (hochrangige) EU-Beamt:innen,
- zwei Jahre für Kommissionsmitglieder,
- sowie ein Lobbyismus-Verbot mit Bezug zur vorherigen Funktion.
- In diesem Zeitraum kann ein „unabhängiges” Ethikkomitee – bzw. die Ex-Dienststelle – Auflagen verhängen oder bestimmte berufliche Tätigkeiten verbieten.
- Für Ratspräsident:innen gilt ein 18-monatiges Lobbyismus-Verbot gegenüber der EU.
- Für Abgeordnete gilt sechs Monate lang ein Verbot von Lobbyismus gegenüber dem EU Parlament bzw. der Repräsentation des EU Parlaments.
Unterzeichne jetzt unsere Petition und fordere mit uns schärfere Karenzzeitregeln für Lobbysprünge ein!
Das schützt die Unabhängigkeit der Politik – und stärkt das Vertrauen der Menschen in ihre politischen Vertreter:innen.
Zeichnen Sie die Petition
An: Alle Mitglieder des Deutschen Bundestags
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist gängige Praxis, dass Lobbyverbände ehemalige Minister:innen, Abgeordnete oder ihre Mitarbeiter:innen rekrutieren und Konzerne so deren dienstlich erworbene Kontakte und Insiderwissen für sich nutzen. Auch die Politiker:innen selbst profitieren häufig von diesen Seitenwechseln, die teilweise noch während ihrer Amts- bzw. Mandatszeit ausgehandelt werden.
So darf Demokratie nicht funktionieren! Politik sollte ein Wettbewerb um die besten Ideen sein: Unabhängig und dem Gemeinwohl verpflichtet. Politisches Gehör darf nicht vom Geld oder den Personalentscheidungen der Lobby abhängen.
Ich fordere Sie dazu auf, sich im Namen Ihrer Fraktion für strengere Karenzzeitregeln für Spitzenpolitiker:innen von mindestens drei Jahren, für eine unabhängige Prüfinstanz sowie die Einführung wirksamer Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen einzusetzen.
Konkret bedeutet das:
- Für Regierungsmitglieder und Parlamentarische Staatssekretär:innen sollen die bestehenden Regelungen von derzeit maximal 18 Monaten auf mindestens drei Jahre Karenzzeit ausgeweitet werden sowie Lobbytätigkeiten währenddessen grundsätzlich verboten werden;
- für Bundestagsabgeordnete, bei denen es aktuell noch gar keine Regelungen gibt, soll eine gesetzlich verpflichtende Karenzzeitregelung von mindestens drei Jahre im Fall von Interessenkonflikten neu eingeführt werden und insbesondere Lobbytätigkeiten währenddessen verboten werden. Die genaue Ausgestaltung soll in einem parlamentarischen Verfahren – im Einklang mit dem Grundgesetz – ermittelt werden;
- die Überprüfung von Seitenwechseln von der Politik in die Privatwirtschaft und die Empfehlung von Karenzzeiten soll von einer unabhängigen Instanz durchgeführt werden und nach klaren Richtlinien erfolgen. Im Fall von Pflichtverstößen sollen wirksame Sanktionen verhängt werden.
Auf diese Weise können die politische Integrität und das Vertrauen der Bürger:innen in eine unabhängige Politik gestärkt werden.
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
