Name | Fraktion | Wahlkreis Absteigend sortieren | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Michael Scheffler | SPD | 121 - Märkischer Kreis I | Dafür gestimmt | |
Thorsten Schick | CDU | 121 - Märkischer Kreis I | Dagegen gestimmt | |
Inge Blask | SPD | 122 - Märkischer Kreis II | Dafür gestimmt | |
Gordan Dudas | SPD | 123 - Märkischer Kreis III | Dafür gestimmt | |
Angela Freimuth | FDP | 123 - Märkischer Kreis III | Dagegen gestimmt | |
Gerd Stüttgen | fraktionslos | 124 - Hochsauerlandkreis I | Dafür gestimmt | |
Klaus Kaiser | CDU | 124 - Hochsauerlandkreis I | Dagegen gestimmt | |
Matthias Kerkhoff | CDU | 125 - Hochsauerlandkreis II | Dagegen gestimmt | |
Jens Kamieth | CDU | 126 - Siegen-Wittgenstein I | Dagegen gestimmt | |
Tanja Wagener | SPD | 126 - Siegen-Wittgenstein I | Dafür gestimmt | |
Falk Heinrichs | SPD | 127 - Siegen-Wittgenstein II | Dafür gestimmt | |
Theo Kruse | CDU | 128 - Olpe | Dagegen gestimmt |
Zweck des Gesetzes ist laut SPD und Grünen, Verbraucherinnen und Verbrauchern die Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz in verständlicher Form leicht zugänglich und somit transparent zu machen. Dazu sollen die Ergebnisse amtlicher Kontrollen gemäß den Vorschriften dieses Gesetzes nach einheitlichen Beurteilungsmerkmalen (in Form einer Ampel) ermittelt, bewertet, dargestellt und transparent gemacht werden.
Die Fraktion der CDU teile grundsätzlich den Ansatz, Verbrauchern umfangreichen Schutz vor mangelnder Hygiene und Qualitätsstandards zukommen zu lassen. Allerdings werde dies durch das Gesetz nicht erreicht. Dieses schaffe nicht mehr Transparenz, sondern führe Verbraucher in die Irre, da es auf einem Bewertungssystem basiere, welches für den angestrebten Zweck untauglich sei. Da durch dieses Gesetz auch Kostensteigerungen für die Kommunen zu erwarten sind, sei in Abwägung der Nutzen für den Verbraucher durch dieses Gesetz zu klein.
Die FDP-Fraktion sieht das Gesetz ebenfalls kritisch. Einem Pilotprojekt der "Lebensmittel-Ampeln" in Bielefeld und Duisburg habe das Oberverwaltungsgericht bereits geschlussfolgert, dass es weder Markttransparenz schaffe noch die Verbraucher dazu bringe, eigenständige Konsumentscheidungen zu treffen. Da das Gesetz dem Pilotprojekt in sehr großen Teilen ähnele, könne die FDP dem Gesetzentwurf so nicht zustimmen.