Verlängerung des Verbandsklage- und Mitwirkungsrechts für Tierschutzvereine

In NRW haben die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis'90/Grüne die Verlängerung des "Gesetzes über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine" (TierschutzVMG) gefordert. Das Außerkrafttreten des Gesetzes sollte um ein Jahr auf den 31. Dezember 2019 verschoben werden.

In einer namentlichen Abstimmung hat das Parlament den Gesetzentwurf zur Änderung dieses Gesetzes von 2013 am 12.12.2018 mit 113 Gegenstimmen abgelehnt. Für den Gesetzentwurf stimmten die SPD- und Bündnis90/Grüne-Fraktion. Alle anderen Fraktionen stimmten geschlossen dagegen.

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Dafür gestimmt
78
Dagegen gestimmt
113
Enthalten
0
Nicht beteiligt
8
Abstimmungsverhalten von insgesamt 199 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Britta AltenkampBritta AltenkampSPD67 - Essen III Dafür gestimmt
Portrait von Berivan AymazBerivan AymazDIE GRÜNEN18 - Köln VI Dafür gestimmt
Portrait von Volkan BaranVolkan BaranSPD112 - Dortmund II Dafür gestimmt
Portrait von Roger BeckampRoger BeckampAfD14 - Köln II Dagegen gestimmt
Portrait von Andreas BeckerAndreas BeckerSPD69 - Recklinghausen I Dafür gestimmt
Portrait von Horst BeckerHorst BeckerDIE GRÜNEN25 - Rhein-Sieg-Kreis I Nicht beteiligt
Portrait von Sigrid BeerSigrid BeerDIE GRÜNEN101 - Paderborn II Dafür gestimmt
Portrait von Dietmar BellDietmar BellSPD31 - Wuppertal I Dafür gestimmt
Portrait von Stefan BergerStefan BergerCDU51 - Viersen I Dagegen gestimmt
Jürgen Berghahn, vor rotem HintergrundJürgen BerghahnSPD98 - Lippe II Dafür gestimmt
Portrait von Günther BergmannGünther BergmannCDU54 - Kleve II Dagegen gestimmt
Portrait von Andreas BialasAndreas BialasSPD32 - Wuppertal II Dafür gestimmt
Portrait von Peter BiesenbachPeter BiesenbachCDU23 - Oberbergischer Kreis I Dagegen gestimmt
Portrait von Rainer BischoffRainer BischoffSPD61 - Duisburg II Dafür gestimmt
Portrait von Inge BlaskInge BlaskSPD122 - Märkischer Kreis II Nicht beteiligt
Portrait von Christian BlexChristian BlexAfD87 - Warendorf II Dagegen gestimmt
Jörg Blöming MdLJörg BlömingCDU120 - Soest II Dagegen gestimmt
Portrait von Marc BlondinMarc BlondinCDU48 - Krefeld II Dagegen gestimmt
Portrait von Matthi BolteMatthi BolteDIE GRÜNEN92 - Bielefeld I Dafür gestimmt
Portrait von Ralph Oliver BombisRalph Oliver BombisFDP7 - Rhein-Erft-Kreis III Dagegen gestimmt
Portrait von Sonja BongersSonja BongersSPD55 - Oberhausen I Dafür gestimmt
Frank BörnerFrank BörnerSPD63 - Duisburg IV - Wesel V Dafür gestimmt
Portrait von Martin BörschelMartin BörschelSPD19 - Köln VII Dafür gestimmt
PressefotoFrank BossCDU49 - Mönchengladbach I Dagegen gestimmt
Portrait von Rainer BovermannRainer BovermannSPD105 - Ennepe-Ruhr-Kreis I Dafür gestimmt

Im Jahr 2002 wurde der Tierschutz durch Artikel 20a im Grundgesetz verankert. Nordrhein-Westfalen war im Jahr 2013 das erste deutsche Bundesland, welches daraufhin das "Verbandsklage- und Mitwirkungsrecht für Tierschutzverbände" einführte. Durch dieses TierschutzVMG sollte es Tierschutzvereinen ermöglicht werden, fallspezifische Klagen zu erheben, Konfliktfälle im Tierschutz aufzuwerten und mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen. Dieses Gesetz sollte nach §4 TierschutzVMG am 31. Dezember 2018 außer Kraft treten.

Die Fraktion der SPD und die Bündnis90/Grüne-Fraktion forderten nun am 06.11.2018 mit einem Gesetzentwurf den Landtag NRW auf, den Paragraphen 4 zu ändern, und das Außerkrafttreten des Gesetzes um ein Jahr auf den 31. Dezember 2019 zu verschieben. Begründet wurde diese Forderung in dem Entwurf dadurch, dass noch ausstehende Klagen im Tierschutz nicht zu Ende geführt werden könnten. Das wäre bei einer Verlängerung des Gesetzes nicht der Fall.

In einer namentlichen Abstimmung hat das Parlament den Gesetzentwurf zur Änderung dieses Gesetzes von 2013 am 12.12.2018 mit 113 Gegenstimmen abgelehnt. Für den Gesetzentwurf stimmten die SPD- und Bündnis'90/Grüne-Fraktion. Alle anderen Fraktionen stimmten vollständig dagegen.

 

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