Frage von Claus S. • 12.11.2015
Frage an Alexander Licht von Claus S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Licht,
habe eine Frage auf Kreisebene. Lt. Landkreisordnung RLP § 37,2 bestimmt der Kreistag die Mitgliederzahl, die Aufgaben und Bezeichnung der Ausschüsse. Ist es mit dieser Bestimmung vereinbar, dass zu einem späteren Zeitpunkt der Landrat eigenmächtig einen Ausschuss um einige Mitglieder aufstockt, z.B. auch mit Bediensteten der Kreisverwaltung -mit oder ohne Stimmrecht- ?
Im voraus besten Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Claus Schubert
Antwort ausstehend von Alexander Licht CDU