Frage an Alois Gerig bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Bundestagsabgeordneter Alois Gerig
Alois Gerig
CDU
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Frage von Anton R. •

Frage an Alois Gerig von Anton R. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Soeben habe ich im bayerischen Fernsehen in der Sendung Unkraut ungeheuerliches im Zusammenhang mit dem von Ihrer Regierung bei der EU nicht abgelehnten Genmais 1507 erfahren. Unter anderem hat der versprochene chemische Schutz, der durch den mais selbst produziert wird, bereits nach 2 Jahren versagt und die nun von Pionier abhängigen Bauern in existensnot gebracht. Warum haben Sie nicht gegen die Einführung des genmaises in der EU gestimmt? Warum sind Sie für den Anbau dieses Maises? Ihre Kollegin Gräßle (EU) hat mir die Frage total unbefriedigend beantwortet. Im Koalisationsvertrag steht eindeutig, dass der Anbau von Gentechnisch veränderten Pflanzen in deutschland verboten sein soll. Durch unabhängige Gutachten ist bereits jetzt bewiesen, dass dieser Mais extrem negative Auswirkungen hat. Hat die "Enthaltung" unserer Regierung bei der EU etwas mit dem Freihandelsabkommen mit den USA zu tun hat. Ein Mitarbeiter Pioniers hat dies jedenfalls durch die Blume so angedeutet. Hier soll Lobbytätigkeit wieder mal zu Erfolg von wirtschaftlichen Interessen führen.
Für eine rasche beantwortung und eine umfangreiche Darstellung Ihrer Ansciht würde ich mich sehr freuen.
Anton Renner

Bundestagsabgeordneter Alois Gerig
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Renner,

vielen Dank für Ihre Anfragen vom 7. und 13. April 2014. Da mich tagtäglich eine Vielzahl von Schreiben erreichen, bitte ich um Verständnis, dass ich erst heute zu Ihren Fragen Stellung nehmen kann.

In Ihrer Anfrage nehmen Sie offensichtlich Bezug auf eine Abstimmung, die am 30. Januar dieses Jahres im Deutschen Bundestag stattfand. Bei dieser Abstimmung haben der Abgeordneten von CDU, CSU und SPD einen Antrag von Bündnis´90/Die Grünen zur Grünen Gentechnik abgelehnt. In dem Antrag ging es nicht um die Frage „Grüne Gentechnik - ja oder nein?“. Mit dem Antrag sollte die Bundesregierung aufgefordert werden, im EU-Ministerrat gegen die Anbauzulassung der gentechnisch veränderten Maislinie 1507 zu stimmen.

In der Begründung des Antrags wurde unterstellt, dass den Anbau der Maislinie 1507 nicht sicher ist und zu einem verstärken Einsatz von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glufosinsat führen wird. Beides ist nicht stichhaltig: Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA kam in den vorgeschriebenen Sicherheitsbewertungen mehrfach zu dem Ergebnis, dass die Maislinie 1507 genauso sicher ist wie konventioneller Mais. Zudem ist eine verstärkte Anwendung von glufosinathaltigen Pflanzenschutzmitteln nicht zu befürchten, da die Anwendung derartiger Mittel im Maisanbau in Deutschland nicht zugelassen ist. Aus meiner Sicht war der Antrag schlecht begründet – deshalb habe ich mit Nein gestimmt.

Mein Stimmverhalten bedeutet nicht, dass ich den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen grundsätzlich befürworte. Bei konventionellen Züchtungen gibt es enorme Fortschritte, so dass unserer Landwirtschaft auch ohne grüne Gentechnik sehr gute Sorten für den Anbau zur Verfügung stehen. Zudem kann ich nicht erkennen, dass die Grüne Gentechnik in die kleinräumige Agrarstruktur Baden-Württembergs sinnvoll integriert werden kann. Vielmehr ist zu befürchten, dass der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen den konventionellen und ökologischen Landbau sowie die Imkerei beeinträchtigt. Aus diesen Gründen habe ich mich in meiner Fraktion dafür eingesetzt, dass die EU-Mitgliedstaaten selbst über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen entscheiden und Anbauverbote erlassen dürfen. Die Koalitionsfraktionen haben sich 22. Mai im Bundestag für die Einführung von Anbauverboten ausgesprochen und die Bundesregierung aufgefordert, sich im EU-Ministerrat für eine solche Regelung einzusetzen. Ich gehe davon aus, dass die Bundesregierung der Aufforderung der Koalitionsfraktionen folgt und einem entsprechenden Vorschlag der griechischen Ratspräsidentschaft unterstützt.

In Ihrer Anfrage äußern Sie die Vermutung, die Bundesregierung habe im EU-Ministerrat bei der Abstimmung über die Zulassung der Maislinie 1507 wegen des geplanten Freihandelsabkommens zwischen der EU und den USA mit Enthaltung gestimmt. Diese Einschätzung teile ich nicht. Die Bundesregierung hat sich bei der Abstimmung enthalten, weil in der Frage der Zulassung der Maislinie 1507 zwischen den Ressorts keine Einigung über das Stimmverhalten erzielt werden konnte. Hätte die Bundesregierung mit Nein gestimmt, wäre auch keine Mehrheit gegen die Zulassung zustande gekommen. Im EU-Ministerrat bestand keine eindeutige Mehrheit für oder gegen die Zulassung, so dass es nun der EU-Kommission obliegt, über die Zulassung zu entscheiden.

Sollte die Kommission die Zulassung erteilen, bedeutet dies nicht, dass die Maislinie 1507 in Deutschland tatsächlich angebaut wird. Die bestehenden gesetzlichen Anbauvorschriften sorgen dafür, dass Landwirte beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen große Abstände zu Nachbarfeldern einhalten und bei Schäden die volle Haftung übernehmen müssen – das macht den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in Deutschland äußerst unattraktiv und sehr unwahrscheinlich. Sofern auf EU-Ebene nationale oder regionale Anbauverbote ermöglicht werden, kann der Anbau ggf. auch auf diesem Weg untersagt werden.

Des Weiteren fragen Sie, warum ich gegen die Kennzeichnung von „Gen-Honig“ gestimmt habe. Im März stand ein Antrag von Bündnis´90/Die Grünen zur Abstimmung, in dem gefordert wurde, Honig zu kennzeichnen, der Pollen von gentechnisch-veränderten Pflanzen enthält. Inzwischen wurde in der neuen Honig-Richtlinie der EU festgelegt, dass dies nicht erforderlich ist – aus meiner Sicht zu Recht. Nach dem Lebensmittelrecht sind nur Zutaten kennzeichnungspflichtig - Honig ist ein reines Naturprodukt, das keine Zutaten enthält. Pollen – unabhängig davon, ob sie von gentechnisch veränderten Pflanzen stammen oder nicht - gelangen durch die Sammeltätigkeit von Bienen in den Honig und sind natürliche Bestandteile dieses Lebensmittels – sie werden nicht absichtlich hinzugefügt.

Eine Kennzeichnungspflicht brächte hohe Analysekosten und einen großen bürokratischen Kontrollaufwand mit sich – zum Nachteil der Imker. Dies kann ich vor dem Hintergrund, dass der Anteil von Pollen im Honig sehr gering ist (0,01 bis 0,5 Gramm pro Kilo) und gentechnisch veränderte Pollen gesundheitlich unbedenklich sind, nicht befürworten. Ich weise darauf hin, dass in Deutschland gentechnisch veränderte Pflanzen derzeit nicht zum Anbau zugelassen sind und demzufolge Honig aus Deutschland mit großer Sicherheit keine gentechnisch veränderten Pollen enthalten.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Alois Gerig