Frage von Sami A. • 13.06.2018 (...) Daß es das Wort “Gefälligkeitsgutachten” gibt, ist dabei sicherlich kein Zufall. Man könnte zu der Auffassung kommen, daß es sich in vielen Fällen gar um ein symbiotisches Verhältnis zwischen Richtern und Gutachtern handelt, wo der Richter Gutachter beauftragt, um die Verantwortung abzugeben und der Gutachter sich wiederum durch ein dem Richter genehmes Gutachten die nächste Beauftragung sichert. Daß Richter immer wieder die selben Gutachter beauftragen, sollte dafür als ein Indiz gelten. (...) Antwort ausstehend von Alois Karl CSU Bundestag 2017 - 2021Familie Teilen