Frage von Stephanie G. • 02.01.2017 Sehr geehrter Herr Becker, wie ist ihre Ansicht zur offenen Ganztagsschule für Grundschulkinder, müssen die Kinder wirklich an 5 Wochentagen die Nachmittags-Betreuung besuchen wenn die Notwendigkeit nur für 2-3 Tage besteht? Antwort ausstehend von Andreas Becker SPD Nordrhein-Westfalen 2012 - 2017Bildung und Erziehung Teilen