Frage an Andreas Jung bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Andreas Jung
CDU
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Frage von Gerhard S. •

Frage an Andreas Jung von Gerhard S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Jung,

Der Neuauflage des EU-Verfassungs-Vertrages dem "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union", hat die Bundesregierung bereits zugestimmt. Der Bundesrat und Sie als Mitglied des Bundestages müssen hierüber noch abstimmen.

Wir möchten Sie hiermit auf den nachfolgenden Artikel 2 "Das Recht auf Leben", der mit das Fundament für die Grundrechte in Europa darstellen soll und über das Sie abstimmen werden, aufmerksam machen:
(Deutscher Bundestag, Drucksache 15/4900;gekürzt wegen Zeichenbeschränkung)

Artikel 2 2)

Recht auf Leben

(1) Jeder Mensch hat das Recht auf Leben.

(2) Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.

E r l ä u t e r u n g

1. Absatz 1 dieses Artikels basiert auf Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention
, der wie folgt lautet:
"(1) Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt …".

2. "Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet
werden." Auf dieser Vorschrift beruht Artikel 2 Absatz 2 der Charta.

3. So müssen die in der EMRK enthaltenen "Negativdefinitionen" auch als Teil der Charta betrachtet werden:
a) Artikel 2 Absatz 2:
"Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch
eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen".

b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6:
"Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten
oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden …".

Wir möchten von Ihnen, einem Vertreter des gesamten deutschen Volkes, der nur seinem Gewissen verpflichtet ist, wissen, ob Sie für oder gegen das genannte Vertragswerk stimmen werden.

Für eine Antwort sei vorab gedankt.
--
Initiative von Marx & Skaleneffekte.de

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Damen und Herren,

herzlichen Dank für Ihre Mail vom 24. März 2008.

Gerne möchte ich Sie zu einem persönlichen Gespräch einladen. Zur Terminvereinbarung bitte ich Sie, sich mit meinem Büro in Verbindung zu setzen (Telefon 07732/939-1717 oder kontakt@erfrischend-jung.de ).

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Jung

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.
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