Was unternehmen Sie als mein Bundestagsabgeordneter, damit Kinder zukünftig vor psychischem Missbrauch durch Eltern-Kind-Entfremdung besser geschützt sind?

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Andreas Terhaag
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Frage von Sahin b. •

Was unternehmen Sie als mein Bundestagsabgeordneter, damit Kinder zukünftig vor psychischem Missbrauch durch Eltern-Kind-Entfremdung besser geschützt sind?

Sehr geehrte Herr Terhag,

Ich war damals selbst ein von Eltern-Kind-Entfremdung betroffener Vater und hatte in meiner Not eine Selbsthilfegruppe in Willich für Väter gegründet. Das Kind darf den Vater nicht sehen weil es das andere Elternteil nicht wünscht.In meiner Selbsthilfegruppe habe ich folgendes beobachtet. Alle Trennungskinder waren psychisch auffällig und wurde Therapeutisch begleitet. Leider wird das Leiden der Kinder hier in Deutschland auch in Willich geduldet. Sogar der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Eltern-Kind-Entfremdung als psychischen Missbrauch an Kindern anerkannt. Daher mein Wunsch: Unsere Kinder haben das Recht, von beiden Eltern erzogen zu werden (Art. 18 UN-Kinderrechtskonvention).Aktuell habe ich den Eindruck, dass die Politik sich der Problematik überhaupt nicht bewusst ist oder bewusst werden möchte. Was werden Sie tun um diesen Missstand zu knorrigeren? Art. 18 UN-Kinderrechtskonvention. Planen Sie Anlaufstellen für Väter bei Scheidungen?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr B.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen. Gerne gehe ich auf den Sachverhalt ein, auch wenn ich nicht Abgeordneter im Bundestag, sondern im Landtag Nordrhein-Westfalen bin. 

Wir stehen selbstverständlich zu den Ausführungen im Koalitionsvertrag der NRW-Koalition und haben das darin formulierte Ziel auch weiterverfolgt: „Ehen können scheitern. Doch von Kindern darf nicht erwartet werden, sich zwischen ihren Eltern entscheiden zu müssen. Wir fordern eine stärkere Berücksichtigung der Betreuungspflicht für beide Elternteile. Kinder sollen einen Anspruch darauf haben, auch im Trennungsfall mit beiden Eltern zu leben, idealerweise im regelmäßigen Wechsel (Doppelresidenz / Wechselmodell).“

Das Doppelresidenzmodell ist unserer Ansicht nach weiterhin nach erfolgter Trennung und / oder Scheidung der Idealfall. Im Jahr 2018 hat sich das Land Nordrhein-Westfalen, in diesem Fall unter Federführung von Familienminister Dr. Joachim Stamp, im Vorfeld der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder mit dem Bund (JFMK) dafür eingesetzt, einen gemeinsamen Beschluss zum Doppelresidenzmodell zu fassen. Die Jugend- und Familienminister haben sich in der Folge im Mai 2018 auf Initiative NRWs auf den angehängten Beschluss auf den Seiten 17 und 18 geeinigt. Darin hat die JFMK das in dieser Sache federführende Bundesjustizministerium beauftragt, den entsprechenden Regelungsbedarf zu prüfen. Leider hat sich die damalige Bundesregierung dazu entschlossen, keinen dahingehenden Gesetzentwurf erarbeiten zu wollen.

Wir freuen uns, dass die neue Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP „gemeinsam mit den Ländern die Erziehungs-, sowie Trennungs- und Konfliktberatung verbessern und dabei insbesondere das Wechselmodell in den Mittelpunkt stellen“ will (siehe Koalitionsvertrag der Ampelkoalition, Seite 103). Wir Freie Demokraten werden uns gerne konstruktiv an den entsprechenden Diskussionen und Verhandlungen beteiligen.

Mit den besten Grüße,

Andreas Terhaag