Frage an Anette Hübinger bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Anette Hübinger
CDU
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Frage von Hans Josef B. •

Frage an Anette Hübinger von Hans Josef B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Hübinger,

ich hätte eine Frage über die Aufstellung der Kandidaten für den Deutschen Bundestag.
Warum lassen sich Landespolitiker (wie z.B.Ministerpräsident Müller u.a.) über die Landesliste der Parteien für ein Bundestagsmandat absichern, obwohl sie kein Interesse an diesem Mandat haben? Der lukrativste Job wird genommen.
Suchen sich diese nur die Rosinen aus?

Mit freundlichen Grüßen

H.J.Baer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Baer,

ich sehe in der Aufstellung der Kandidaten für den Bundestag über Landeslisten weit weniger „Rosinenpickerei“ als vielleicht Sie.

Natürlich kommt es vor, dass sich ein Landespolitiker vor einer Bundestags- und Landtagswahl – die im gleichen Zeitraum stattfinden – für beide Listen nominieren lässt. Aus meiner Sicht ist es eine sehr menschliche Eigenschaft, wenn sich eine Person mehrere Optionen offenhält und das ist nicht nur im politischen Umfeld anzutreffen. Daraus aber zu schließen, dass der Politiker sich für eins dieser Mandate nicht wirklich interessiert, halte ich für verfehlt.

Ich frage an dieser Stelle, welcher Beschäftigte in der Privatwirtschaft würde nicht so handeln oder hat noch nie in seiner Erwerbsbiografie so gehandelt? Ich finde, die Bewerbung auf zwei Mandate in der politischen Landschaft ist ähnlich anzusehen, wie die Bewerbung auf zwei offene Stellen in der Wirtschaft. Bekomme ich dort zwei Zusagen, habe ich auch die Qual der Wahl.

Übrigens lässt eine so „kurze“ Landesliste – wie die der CDU im Saarland – nicht viel Spielraum für ausgeprägte „Rosinenpickerei“. Wenn beispielsweise alle unsere Plätze auf der Landesliste für die Bundestagswahl durch Nachrücker, d.h. durch Absagen der ursprünglichen Kandidaten besetzt würden, müssten wir mit einem sehr hohen Glaubwürdigkeitsverlust rechnen. Daran ist kein Politiker bzw. keine Partei interessiert. Entsprechend ist die so genannte „Absicherung über Landeslisten“ nicht die Regel, sondern die Ausnahme und kommt auch nur in Frage, wenn die beiden Wahltermine im gleichen Zeitraum liegen.

Mit freundlichen Grüßen
Anette Hübinger, MdB