Frage an Anette Hübinger bezüglich Recht

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Anette Hübinger
CDU
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Frage von Rainer Z. •

Frage an Anette Hübinger von Rainer Z. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Hübinger,
Wie ist es möglich, daß alle Politiker in ihren Stellungnahmen das geltende Waffenrecht verteidigen? Wie stehen sie dazu ? Ein solcher Albtraum wie jetzt wieder geschehen ist doch nur möglich wenn eine Waffe verfügbar ist. Reicht als Legitimation für einen Besitz von 15 !!
Waffen in einem Privathaus tatsächlich die Mtgliedschaft in einem Schützenverein aus?Mein Schornstein wird schärfer überwacht als der Besitz und der Umgang mit Waffen, die Menschen töten können , und das auch tun.

MfG Rainer Zimmer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Zimmer,

ich bilde mit meiner Meinung zu dieser Frage keine Ausnahme, denn ich halte das deutsche Waffenrecht in seiner grundsätzlichen Ausgestaltung für angemessen. Dies heißt allerdings nicht, dass solche Regelungen – gerade in diesem sensiblen Bereich – nicht weiterentwickelt werden können bzw. müssen.

Es ist allerdings ein Irrglaube, dass solche Vorfälle wie in Winnenden gänzlich ausgeschlossen werden können. Kein Gesetz bzw. Verbot dieser Welt kann das in meinen Augen. Schon allein die große Anzahl von illegal im Umlauf befindlichen Waffen spricht dagegen. Des Weiteren müssen auch die Ursachen für diesen Amoklauf analysiert werden und daraus Konsequenzen im Rahmen des Bildungssystems gezogen und die Erziehungskompetenzen von Eltern ins Blickfeld genommen werden.

Übrigens, die Mitgliedschaft in einem Schützenverein berechtigt nicht automatisch zum Besitz einer Waffe. Um Waffen besitzen und führen zu dürfen, ist beispielsweise eine Waffenbesitzkarte oder ein Waffenschein notwendig. Dabei wird die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit geprüft und es muss auch ein vernünftiger Grund für den Erwerb nachgewiesen werden. Dies wird von behördlicher Stelle geprüft.

Wir als CDU/CSU-Fraktion nehmen die schrecklichen Ereignisse von Winnenden dennoch zum Anlass, um mögliche waffenrechtliche Konsequenzen sowie Änderungen beim Vollzug bestehender waffenrechtlicher Vorschriften intensiv zu prüfen. Unter Vorsitz des Bundesinnenministeriums ist bereits eine Arbeitsgruppe aller Innenminister eingerichtet worden, die der Innenministerkonferenz und der Ministerpräsidentenkonferenz im Juni 2009 einen Bericht zu möglichen Konsequenzen im Waffenrecht vorlegen wird.

Die aktuellen Ankündigungen vieler Innenminister machen zudem deutlich, dass sich in diesem Bereich einiges bewegt. So wird aktuell eine Amnestie für Bürger ins Gespräch gebracht, welche ihre illegalen Waffen freiwillig abgeben. Dies ist eine Maßnahme, wie die bestehenden Regelungen maßvoll ausgebaut werden können.

Mit freundlichen Grüßen
Anette Hübinger, MdB