Portrait von Anette Kramme
Antwort 24.11.2017 von Anette Kramme SPD

(...) ich halte §162 FamFG, der die Mitwirkungspflicht des Jugendamtes regelt, für richtig. Die Anhörung des Jugendamts setzt voraus, dass es vom Gericht über die relevanten Schriftsätze, Dokumente und gutachterlichen Befunde hinreichend informiert wird. (...)

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Antwort 24.11.2017 von Anette Kramme SPD

(...) Ich begrüße jedoch die Entscheidung des OLG Hamm (Beschluss vom 3.2.2015 – 14 UF 135/14), wonach einem medizinisch oder psychologisch zu begutachtenden Beteiligten bei einem Untersuchungstermin bzw. einem Explorationsgespräch des Sachverständigen die Anwesenheit einer Begleitperson ohne Äußerungs- und Beteiligungsrecht bzw. alternativ eine Tonaufzeichnung zu gestatten ist. (...)