Frage an Angela Merkel bezüglich Recht

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Frage an Angela Merkel von Wolfram R. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,
das BMI arbeitet an einer TSG-Reform. In der heute veröffentlichten Beschreibung des Tagesordnungspunktes "Transsexuellengesetz" heißt es:

"Mit Beschluss vom 27. Mai 2008 (1 BvL 10/05) hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass § 8 Abs. 1 Nr. 2 des Transsexuellengesetzes (TSG) nicht mit Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes und Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz vereinbar ist, weil er einem verheirateten Transsexuellen, der sich geschlechtsändernden Operationen unterzogen hat, die Möglichkeit zur personenstandsrechtlichen Anerkennung seiner neuen Geschlechtszugehörigkeit nur einräumt, wenn seine Ehe zuvor geschieden wird. Das Bundesverfassungsgericht hat § 8 Abs. 1 Nr. 2 des Transsexuellengesetzes für nicht anwendbar erklärt und dem Gesetzgeber aufgegeben, den verfassungswidrigen Zustand bis zum 1. August 2009 zu beseitigen. Das Transsexuellengesetz-Änderungsgesetz setzt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts um. Den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts soll durch Streichung des Erfordernisses der Ehelosigkeit als Voraussetzung für die Feststellung der Zugehörigkeit zum anderen Geschlecht nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 Transsexuellengesetz Rechnung getragen werden. Nur der Paragraph, den das Gericht für verfassungswidrig erklärt hat, wird geändert. Dem verheirateten Transsexuellen wird dadurch die Möglichkeit eröffnet, eine bestehende Ehe fortzuführen."
http://www.cducsu.de/Titel__transsexuellengesetz/TabID__1/SubTabID__2/InhaltTypID__12/InhaltID__2501/Jahr__2009/Monat__5/Tag__28/BtID__2501/inhalte.aspx

Wann wird die Bundesregierung eine vollständige Revision des TSG durchführen und nicht nur einen Paragraphen ändern, so wie es nach dieser Beschreibung vorgesehen ist?

Halten Sie es nicht auch für dringend notwendig, auch hinsichtlich der Entscheidung der französischen Gesundheitsminsterin vom letzen Wochenende, dass sowohl das TSG als auch die Standards of Care überarbeitet werden?

Mit freundlichen Grüßen

Wolfram Richter

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