Frage an Angela Merkel bezüglich Innere Sicherheit

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Frage an Angela Merkel von Christine W. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

vor dem TV-Duell zwischen Ihnen und Herr Schulz wurde bekannt, dass das Kanzleramt Einfluss auf die Ausgestaltung und Themenauswahl des Duells genommen hat und dass Sie angedroht haben nicht am TV-Duell teilzunehmen, wenn diese Vorgabe nicht erfüllt werden. Dazu hätte ich einige Fragen.
Flüchtlinge benennen Ihre Kinder nach Ihnen (WAZ vom 21.08.2017). Sie werden als Flüchtlingskanzlerin beschrieben (Spiegel online vom 19.01.2017) und dienen offenkundig vor allem auch für Neubürger in Deutschland als Vorbild. Was meinen Sie was passiert, wenn ausgerechnet dieses Vorbild durch die oben genannte Einflussnahme das Grundrecht auf Pressefreiheit beeinträchtigt? Welches Verhalten erwarten Sie von Flüchtlingen in Deutschland bei diesem Vorbild?
Da ich außerdem in einem sogenannten "sozialen Brennpunkt" wohne und hier erlebe, wie sich Personen jedesmal darüber freuen, wenn bekannt wird welche Erfolge man mit der Missachtung von Recht und Gesetz "feiern" kann, würde ich auch hier gerne wissen, weshalb Sie durch Ihr eingangs genanntes Verhalten hier noch dazu beitragen wollen diese Ansicht zu bestärken? Reichen die Übergriffe auf Polizisten in diesen Bereichen noch nicht aus? Soll jeder Respekt verloren gehen, weil man mit dem Ignorieren von Recht und Gesetz ja viel besser und einfacher lebt? Muss ein derartiges Vorbild wirklich sein?
Durch diese Einflussnahme auf die Themenauswahl im TV-Duell konnten Sie dieses außerdem auf Ihre Stärken (der CDU) ausrichten, so dass im (aufgrund der Finanzierung der Pflicht zur Unabhängigkeit unterliegenden) öffentlich-rechtlichen Fernsehen letztendlich eine Wahlkampfveranstaltung der CDU zustande gekommen ist. Wie werden in Bezug darauf jetzt die GEZ-Gebühren ausgeglichen? Bekommt jeder GEZ-Zahler, der die CDU unterstützen will eine Spendenbescheinigung und die anderen die Gebühren aus dem CDU-Wahlkampf-Fond erstattet? Oder erfolgt im letztgenannten Fall die Erstattung direkt aus dem Etat der Sender?

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