Frage an Annette Faße bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Annette Faße
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Frage von Lucy Yolanda R. •

Frage an Annette Faße von Lucy Yolanda R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Wie stehen sie zu der Debatte über Bleiberecht von Ausländern bzw. zu den Vorwürfen, das ausländische Mitbürger nur dem Staat zur Last fallen. Insbesondere würde mich Ihre private Meinung, - keine Rechtsberatung- , zu folgendem Sachverhalt interessieren :

Ich selber bin seit 1998 hier in Deutschland und mit einem Deutschen verheiratet der früher in meiner Heimat (Ecuador/ Südamerika) gelebt hat. Ich selber besitze ein dauerndes Bleiberecht und habe bis zu der Geburt meines 3. Kindes 2002 immer (auch in Deutschland!) gearbeitet. Die beiden größeren Kinder (15 und 16 Jahre) sind beide in Ecuador geboren und haben nicht die deutsche Staatsbürgerschaft. Nun ist mein Ehemann seit Beginn dieses Jahres nicht mehr sozialversichrungspflichtig beschäftigt und ich erhalte Hartz IV für mich und meine Familie.
Gerade jetzt sind die Visa der beiden schulpflichtigen Kinder abgelaufen. Das Ausländeramt hat schon im Vorwege mündlich angedeutet, dass dieses wohl die Ausreise/Abschiebung der beiden Kinder zur Folge hat. Als Begründung hieß es, dass es kein Visum für Personen gibt, die sich nicht selber versorgen können oder auf staatliche Hilfe angewiesen sind. Dieses ist auf Grund des Bezuges von Hartz IV der Fall. Wie stehen sie als Person, und wie steht ihre Partei dazu ?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Ramirez,

vielen Dank für ihre Frage zum Thema „Integration“ vom 8. September 2005.

Als Mitglied der SPD-Bundestagsfraktion habe ich das Zuwanderungsgesetz mit auf den Weg gebracht. Mit diesem Gesetz wurde zum ersten Mal anerkannt, dass Deutschland ein Zuwanderungsland ist. Wir wollen Migration aktiv steuern und gestalten. Die Integrationspolitik wurde beispielsweise deutlich verbessert. So wurden vom Bund finanzierte Kurse geschaffen, an denen jeder in Deutschland lebender Ausländer teilnehmen kann.

Was ihren persönlichen Fall betrifft, rate ich ihnen eine Einzelfallberatung durch einen Rechtsanwalt wahrzunehmen. Ich kann zudem nur auf den §28, Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes verweisen. Er besagt, dass sie und ihre minderjährigen Kinder ein Bleiberecht in Deutschland haben, wenn sie mit einem Deutschen verheiratet sind. Dies gilt abweichend von der sonst geltenden Bedingung für Ausländer, selbst für die Lebenssicherung aufkommen zu müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Annette Faße