Frage an Annette Watermann-Krass bezüglich Finanzen

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Annette Watermann-Krass
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Frage von Christian W. •

Frage an Annette Watermann-Krass von Christian W. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Watermann-Krass,

der NRW-Haushalt wird seit Jahren u.a. auf Kosten der Beamten saniert: das Weihnachtsgeld ist drastisch gekürzt worden, das Urlaubsgeld wurde ganz gestrichen, Beihilfeleistungen wurden gleichfalls gekürzt, die Arbeitszeiten erhöht, Pensionen gekürzt. Wie ist mit diesem rigiden Sparkurs Ihrer Meinung nach die Erhöhung der Abgeordnetenbezüge um 500 Euro monatlich zu vereinbaren, die Sie sich in letzter Zeit selbst genehmigt haben?

Mit freundlichen Grüßen
Christian Waluszek

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Waluszek,

anders als Sie schreiben, habe ich mir die Diätenerhöhung zum 1.3.2012 nicht selbst genehmigt, da ich zu dem Zeitpunkt dem Landtag nicht angehört habe.

Die Erhöhung um 500 Euro fließt komplett in die Altersversorgung der Abgeordneten. Die SPD-Fraktion im Landtag NRW schreibt dazu: "Die 181 aktiven MdL speisen mit dem Beitrag das Solidarsystem des Versorgungswerks für seine Zahlungen an eine wachsende Zahl ehemaliger MdL. Sie bedeuten daher erstens weder eine monatliche Erhöhung um 500 Euro des aktuell verfügbaren Einkommens, noch zweitens eine Erhöhung der künftigen Rente um 500,- Euro monatlich, wie es teilweise missverstanden wird. Bei ersterem tritt sogar ein gegenteiliger Effekt ein: Unmittelbar werden die Abgeordneten je nach steuerlicher Einzelbetrachtung zwischen 60 und 200 Euro weniger Netto-Einkünfte im Monat haben, da die 500,- Euro natürlich versteuert werden." Und weiter: "Die Diätenreform hat die Abgeordneten aus der damals (vor 2005) sehr hohen staatlichen Versorgung in ein eigenständiges Versorgungswerk überführt. Die Altersbezüge müssen daher auch auf reduziertem Niveau mit der Versorgung anderer Parlamentarier vergleichbar bleiben. Auch erscheint ein angemessenes Niveau im Vergleich zu anderen "politischen" Funktionen geboten, wie kommunale Wahlbeamte (Beigeordnete / Bürgermeister) und deren Versorgungsanwartschaften nach acht Jahren Dienst."

Ich persönlich habe sowohl die Höhe, als den Zeitpunkt der Diätenerhöhung für nicht richtig gehalten. In der Zeit von 2005 bis 2010 habe ich selber, freiwillige Beitrage ins Versorgungswerk eingezahlt. Dieses hätten die Abgeordneten in der 15 Legislaturperiode auch tun können.

Mit freundlichen Grüßen

Annette Watermann-Krass